Die Bundesregierung will die Tabakwerbung deutlich einschränken. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervor.
Danach will die Bundesregierung ein totales Werbeverbot für Zigaretten in Deutschland einführen. Bislang ist Zigarettenwerbung hierzulande in Printmedien, im Radio, Fernsehen und Internet untersagt. Hinzu kämen nun die Außen- und Kinowerbung. Damit können die Tabakkonzerne in Zukunft ihre Produkte nur noch am Ort des Verkaufs, also vor allem in Zigarettenläden, bewerben.
Bis Anfang Juli hatte die Industrie Zeit, sich zu den Plänen zu äußern. Reaktionen der Tabakhersteller waren bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt. Experten erwarten aber einen Sturm der Entrüstung und auch eine ablehnende Haltung der Lebensmittelunternehmen. Vor allem Zucker- und Spirituosenhersteller dürften ähnlichen Beschränkungen für ihre Produkte vorbeugen wollen.
Mit dem neuen Tabakerzeugnisgesetz setzt die Bundesregierung die Vorgaben der entsprechenden europäischen Richtlinie wie gefordert bis 2016 um. Der Gesetzentwurf enthält erstmals auch Vorschriften für E-Zigaretten.
Das Thema Plain Packaging dagegen fasst die Bundesregierung nicht an. Allerdings erwarten Experten, dass durch die geplante Einführung der Einheitsverpackung in Irland, Großbritannien und Frankreich ein Harmonisierungsdruck auf alle EU-Länder entsteht. Seit Mai schreibt die EU-Tabakrichtlinie Schockbilder für Zigarettenschachteln vor. Die EU-Staaten haben aber die Möglichkeit, deutlich drastischere Maßnahmen zu treffen. Philip Morris International hat bereits Klage beim High Court in London gegen die nationale Umsetzung der Verordnung eingereicht. Der High Court hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.