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Mit ihrem Vorschlag reagieren die Tarifpartner auf die neue Linie des vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Dieser hatte Ende Januar angekündigt, seine Rechtsprechung zu ändern und nicht länger am Grundsatz der Tarifeinheit festzuhalten. Arbeitgeber und DGB wollen daher das Tarifvertragsgesetz neu fassen: In einem Unternehmen solle nur der Tarifvertrag mit derjenigen Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat. Für die Laufzeit dieses Tarifvertrages würde dann in dem Betrieb auch für andere Gewerkschaften die Friedenspflicht gelten.