Gesetzesvorschlag

DAV startet neuen Vorstoß für Syndizi-Rechte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen neuen Anlauf für eine Änderung des § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) unternommen. Er votiert für eine Formulierung, die deutlich macht, dass Inhouse-Anwälte auch dann anwaltlich tätig sind, wenn sie ihren Arbeitgeber beraten. Die Einschränkungen bei der gerichtlichen Vertretung sollen aber bleiben.

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Markus Hartung
Markus Hartung

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