Gerald Hennenhöfer, zwischen 1994 und 1998 unter der damaligen Umweltministerin Angela Merkel im Staatsdienst tätig und anschließend Manager bei Viag bzw. der Nachfolgefirma E.ON, war von 2009 bis zu seiner Pensionierung 2014 Chefaufseher für die Atomindustrie. Die Abteilung Reaktorsicherheit, die er leitete, ist eine der sieben Fachabteilungen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und untersteht heute Dr. Wolfgang Cloosters, ehemals Leiter der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht.
Der ehemalige Redeker-Anwalt Hennenhöfer, der in seiner politischen Laufbahn zeitweise auch höchst umstritten war, hatte zunächst geplant, in die neue Umweltrechtsboutique des früheren Ministers Norbert Röttgen mit einzusteigen. Diese ging dann Anfang des Jahres aufgrund unterschiedlicher Auffassungen ohne ihn unter dem Namen Röttgen & Kluge an den Start.
Dr. Lothar Brandmair, bis 2011 Abteilungsleiter Kernenergie und Strahlenschutz im Bayerischen Umweltministerium, hatte sich als Ministerialdirigent zuletzt mit allgemeinen Rechtsfragen zur Energiewende befasst. Seine Abteilung wurde nach dem Reaktorunglück in Fukushima zur Abteilung 8 „Kernenergie, Strahlenschutz, Stilllegung“ im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit umgewandelt und zunächst unter die Aufsicht des Bauingenieurs Prof. Dr. Albert Göttle gestellt, bis der aktuelle Leiter Ludwig Kohler sie übernahm.
Graf von Westphalen hat seine energierechtliche Einheit in der letzten Zeit deutlich aufgestockt. So hatte die Kanzlei gerade in Hamburg mit Jens Suhrbier und Dr. Ulf Liebelt-Westphal ein Energierechtsduo von Norton Rose Fulbright hinzugewonnen und in Düsseldorf stieß im Frühjahr der frühere RWE- Manager und Simmons & Simmons-Partner Helmut Kempf hinzu. „Mit unseren personellen Veränderungen sind wir für den Umbau der Energiewirtschaft bis hin zum Rückbau von Anlagen und deren kerntechnischer Entsorgung hervorragend aufgestellt“, zeigt sich Dr. Dietrich Drömann, Fokusbereichsleiter Energie in der Kanzlei, zuversichtlich.