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Das Niedersächsische OVG hatte im Oktober 1999 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover in wesentlichen Punkten bestätigt, wonach das Land Niedersachsen sowie das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld die gesamten von der Fördergesellschaft Brigitta Erdgas und Erdöl GmbH (BEB) von Ende 1980 bis 1988 gezahlten Förderentgelte zurückerstatten muss. Auslöser des Verfahrens waren Erdgasvorkommen aus einem grenzüberschreitenden deutsch-niederländischen Gebiet. Die BEB und ihr niederländischer Partner Nederlands Aardolie Maatschapiy (NAM) hatten vereinbart, dass in einem gemeinsamen Projekt die Niederländer den deutschen Anteil zunächst mit fördern und sodann an die BEB liefern sollten. 1991 stellte sich heraus, dass die NAM der deutschen BEB versehentlich rund 20 Milliarden Kubikmeter Erdgas zuviel geliefert hatte, für die sie entschädigt werden will. Die BEB wiederum hat auf diese Erdgasmenge aber bereits Förderzinsen und Abgaben an das Land Niedersachsen bzw. an das zuständige Oberbergamt entrichtet, die sie nun ihrerseits zurückverlangt. Die horrende Summe setzt sich zusammen aus DM 1,8 Mrd. an reinen Förderzinsen und Abgaben auf Erdgas und Erdölkondensat sowie DM 500 Mio. an in der Zwischenzeit aufgelaufenen Zinsen.