Großes Tennis

Ebner Stolz betreut in Deutschland Boris Beckers Insolvenz

Das im Juni in London begonnene Insolvenzverfahren von Boris Becker, Deutschlands größtem Tennishelden, entfaltet auch hierzulande seine Wirkung. Noch ist das Vereinigte Königreich in der EU, noch gilt also die Europäische Insolvenzverordnung grenzüberschreitend für deutsch-britische Fälle. Das Amtsgericht Heidelberg - zuständig für die Stadt Leimen, in der Boris Beckers Elternhaus steht - veröffentlichte am 6. Oktober den Beschluss des High Court und bestätigt so die Wirksamkeit.

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Groß_Jan_Hendrik
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Anders als bei manchen Unternehmensinsolvenzen läuft in Heidelberg allerdings kein Sekundärinsolvenzverfahren, in dem eigens ein Verwalter für die deutschen Belange bestellt würde. Die englischen Insolvenzverwalter von Smith & Williamson haben stattdessen Ebner Stolz Mönning Bachem mandatiert, um Vermögenswerte von Boris Becker und Forderungen gegen ihn festzustellen. Die multidisziplinäre Kanzlei ist über ihr internationales Netzwerk Nexia mit Smith & Williamson verbunden.

Insolvenzverwaltung
Smith & Williamson LLP (London): Mark Ford, Finbarr O’Connell, Gilbert Lemon (alle Insolvenzverwalter)
Deutsche Vertreter
Ebner Stolz Mönning Bachem (Köln): Jan Groß (Federführung); Associates: Sarah Ungerechts (beide Restrukturierung), Philipp Sauset (Gesellschaftsrecht)

Hintergrund: Bei Ebner Stolz ist der Bereich Sanierung und Restrukturierung traditionell vorrangig in der Unternehmensberatung sowie im Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberater-Zweig angesiedelt und kommt auf eine Personalstärke von rund 60 Beratern. Die insolvenznahe Beratung auf Anwaltsseite treibt unter anderem Jan Groß voran, der 2015 von Görg kam und Anfang des Jahres zum Partner ernannt wurde. Er beriet zu dieser Zeit etwa den Grußkartenhersteller Albert Horn bei der Einleitung seines Schutzschirmverfahrens.

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