Hannover

Arbeitsrechtskanzlei Brüggehagen im Umbruch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Hannoveraner Arbeitsrechtsboutique Brüggehagen + Kramer befindet sich im Umbruch: Der langjährige Namenspartner Dr. Stefan Kramer hat die Kanzlei mit unbekanntem Ziel verlassen, dafür verstärkte sich Brüggehagen mit zwei Quereinsteigern und tritt unter neuem Namen an.

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Christopher Hilgenstock
Christopher Hilgenstock

Über die Zukunft der in der Region sehr renommierten Arbeitsrechtskanzlei war schon seit Längerem spekuliert worden, da ein Generationswechsel anstand. Nun scheint hierüber Klarheit zu bestehen: Bereits in der jüngeren Vergangenheit galt Dr. Patrick Pfalzgraf als einer der gesetzten Nachfolger der bekannten Seniorpartner – er hat sich seit seinem Eintritt in die Partnerschaft ein beachtliches Renommee erarbeitet.

Stefan Kramer
Stefan Kramer

Verstärkt wird er nun von Dr. Christopher Hilgenstock (43), der zum Januar aus dem Hannoveraner Büro von Brandi, wo er zuvor Associate war, als Partner zu Brüggehagen wechselte. Hilgenstock arbeitete seit 2013 bei Brandi und zuvor unter anderem bei Schrader Straube (heute Laborius). Er gilt als breit aufgestellter Arbeitsrechtler. Bei Brandi in Hannover verbleiben damit drei Arbeitsrechtler, davon mit Dr. Oliver Ebert ein Partner; der arbeitsrechtliche Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bielefelder Büro.

Weiterhin ernannte Brüggehagen Dr. Wiebke Kiene zur Partnerin und holte mit Dr. Christian Wagener einen of Counsel dazu. Er ist neben seiner Tätigkeit bei Brüggehagen seit 2015 Syndikusanwalt bei einem privaten Krankenhausbetreiber. Damit sind in der Kanzlei nun sechs Berufsträger tätig. Sie firmiert als Brüggehagen Pfalzgraf Kiene Hilgenstock und tritt unter dem Markennamen Brüggehagen Arbeitsrecht auf.

Dr. Stefan Kramer hingegen gründete mit Kramer Arbeitsrecht eine eigene Kanzlei, die sowohl in Hamburg als auch in Hannover Standorte hat. In der niedersächsischen Landeshauptstadt unterhält Kramer ein Gemeinschaftsbüro mit dem Arbeitsrechtler Heinz Kistner.

Der Artikel wurde am 19. Januar 2020 ergänzt.

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