Herber Rückschlag

Europäisches Gericht lehnt Inhouse-Privileg ab

Die Kommunikation zwischen Inhouse-Jurist und Management genießt auch weiterhin kein anwaltliches Privileg. Dies hat die Erste Erweiterte Kammer des Europäischen Gerichts Erster Instanz am vergangenen Montag im Fall Akzo/Akcros gegen die Europäische Kommission entschieden. Die Kammer bleibt damit der Rechtsprechung des EuGH aus den 1980er-Jahren (AM&S-Urteil) treu, in dem Unternehmensjuristen ausdrücklich das Anwaltsprivileg verweigert wurde.

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Behörden können nun weiterhin auf die Unterlagen von Rechtsabteilungen zugreifen. Doch auch die EU-Kommission, vertreten zuletzt von Richard Wainwright und Fernando Castillo de la Torre aus dem eigenen Juristischen Dienst, hat keinen vollständigen Sieg errungen. Das Gericht kritisierte in mehreren Punkten die Vorgehensweise der Wettbewerbshüter.

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