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Unter Umgehung der Hauptversammlung hätten die mitwirkenden Parteien versucht, Rechtsgeschäfte zwischen Condat und einer von ihren Vorständen gegründeten Gesellschaft durchzuführen, die eindeutig rechtswidrig seien und die Minderheitsaktionäre benachteiligten. Den Vorwurf, in eigener Angelegenheit zu handeln, wies Hölters zurück. „Ich kann die Verwunderung nicht verstehen. Wir haben für unsere Mandantin eine einstweilige Verfügung beantragt und trotz vorliegender Schutzschrift auch erhalten. Damit haben wir dem gerechtfertigten Anliegen unserer Mandantin zum Erfolg verholfen.“