IHK-Pflichtmitgliedschaft stärkt anwaltliche Selbstverwaltung

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2001 die Pflichtmitgliedschaft für Unternehmen in einer Industrie- und Handelskammer bestätigt. Damit werde auch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt, meint der Vizepräsident und Pressesprecher der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Scharf. „Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht ausdrücklich, dass private Verbände mangels Gemeinwohlbildung nicht in der Lage sind, Aufgaben wahrzunehmen, die die Kammern mit der Pflichtmitgliedschaft erfüllen.“ Rechte der Anwaltschaft wie Zeugnisverweigerungsrecht, Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Interessenkollision dienten nicht nur den Anwälten, sondern stünden auch im Interesse der Mandanten: Daher dienten sie dem Gemeinwohl, so die Kammer weiter.

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2001 die Pflichtmitgliedschaft für Unternehmen in einer Industrie- und Handelskammer bestätigt. Damit werde auch die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt, meint der Vizepräsident und Pressesprecher der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Scharf. „Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht ausdrücklich, dass private Verbände mangels Gemeinwohlbildung nicht in der Lage sind, Aufgaben wahrzunehmen, die die Kammern mit der Pflichtmitgliedschaft erfüllen.“ Rechte der Anwaltschaft wie Zeugnisverweigerungsrecht, Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Interessenkollision dienten nicht nur den Anwälten, sondern stünden auch im Interesse der Mandanten: Daher dienten sie dem Gemeinwohl, so die Kammer weiter.

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