Inhouse

General Electric legt europäisches Panel fest

Mit erheblicher Verzögerung hat General Electric (GE) nun ihr neues europäisches Panel festgelegt. Dem Vernehmen nach formiert sich in Deutschland und auch in anderen Staaten Kontinentaleuropas jedoch Widerstand gegen die Entscheidung.Im April hatte der frisch ernannte europäische General Counsel des Konzerns, Hendrik Bourgeois, erklärt, die Entscheidung über das europäische Kanzlei-Panel habe für ihn Priorität. Eigentlich sollte die Kanzleiauswahl längst feststehen, sie war jedoch immer wieder hinausgeschoben worden - auch, weil kein europaweiter Konsens herzustellen war. Bourgeois' Vorgänger Mark Elborne hatte die Überprüfung mit dem Ziel angeschoben, die Zahl der eingesetzten Kanzleien von rund 270 auf 80 zu reduzieren.

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Ausgeschrieben waren die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Bankaufsichtsrecht, Datenschutz, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial (Vertriebsverträge und ähnliches), Immobilienrecht, Umweltrecht und Wettbewerbs-/Kartellrecht. Für Deutschland sollen, wie es aus Unternehmenskreisen heißt, in diesen Feldern 17 Kanzleien in unterschiedlicher Breite eingesetzt werden. Für M&A hatte GE schon vor längerem ein Fünf-Kanzleien-Panel beschlossen.

Dem Vernehmen nach regt sich unter den deutschen Inhouse-Juristen von GE Protest gegen die Auswahl. Zum einen sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, welche Kompetenzen die internationalen Kanzleien tatsächlich in Deutschland vorhalten. Zum anderen aber sei mit mehreren Kanzleien eine Honorarvereinbarung getroffen worden, die ungünstiger sei als das, was in Deutschland derzeit gilt. Das betrifft internationale wie deutsche Kanzleien. Gerade in Anbetracht der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation bei GE sei das nur schwer zu rechtfertigen.

Noch ist daher unklar, ob und wie weit die Entscheidung hierzulande tatsächlich umgesetzt wird, auch wenn GE mit den meisten der Kanzleien schon zuvor kooperiert hat – nicht immer in den Gebieten, für die die Kanzleien nun vorgesehen sind. GE-intern soll es weitere Gespräche geben.

Die Panel-Kanzleien in Deutschland:

AC TISCHENDORF (Arbeitsrecht, General Commercial)

ALLEN & OVERY (für alle ausgeschriebenen Rechtsgebiete)

ASHURST (Bankaufsichtsrecht, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial, Immobilien, Umweltrecht)

BAKER & MCKENZIE (Arbeitsrecht)

CLIFFORD CHANCE (Umweltrecht)

CMS HASCHE SIGLE (Arbeitsrecht, Datenschutz, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial, Immobilien, Umweltrecht)

DLA PIPER (Bankaufsichtsrecht, Datenschutz, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial)

FÄRBER (Arbeitsrecht)

GSK STOCKMANN & KOLLEGEN (Immobilien)

GLEISS LUTZ (für alle ausgeschriebenen Rechtsgebiete)

HENGELER MUELLER (Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial, Immobilien, Umweltrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht)

LATHAM & WATKINS (Bankaufsichtsrecht, Immobilien)

NORTON ROSE (Bankaufsichtsrecht, Datenschutz, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial, Umweltrecht)

P+P PÖLLATH + PARTNERS (Immobilien)

SIMMONS & SIMMONS (Arbeitsrecht)

WEIL GOTSHAL & MANGES (Bankaufsichtsrecht, Datenschutz, Dispute Resolution, Finanzrecht, General Commercial, Immobilien)

GRAF VON WESTPHALEN (General Commercial)

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