Inhouse-Studie

Chefjuristen befürchten stärkere Arbeitsbelastung

Jeder zweite Rechtsabteilungsleiter in Deutschland rechnet mit einer steigenden Arbeitsbelastung bei gleich bleibender Personaldecke. Immerhin ein Drittel hofft aber auch auf ein größeres Budget.Dies sind zwei der Kernaussagen einer Studie des Beratungsunternehmens Otto Henning & Company, das die Chefjuristen der 150 größten deutschen Unternehmen befragt hatte. Etwa ein Drittel der Angeschriebenen hatte geantwortet.

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Danach ist die Stimmung unter den Inhouse-Juristen nicht besser geworden. Insbesondere der steigende Kostendruck macht ihnen zu schaffen.

Noch im vergangenen Jahr rechneten nur zehn Prozent der Befragten mit einer Budgetkürzung, in diesem Jahr sind es bereits 18 Prozent. Allerdings gehen nur sieben Prozent der Befragten davon aus, dass die Zahl der Inhouse-Juristen abgebaut wird.

Beliebteste Methode zur Kostensenkung ist das Insourcing: Immerhin kostet ein Inhouse-Jurist pro Stunde weiterhin erheblich weniger als ein externer Anwalt. 86 Prozent der Befragten erwägen derartige Maßnahmen.

Ebenfalls mehr als 80 Prozent wollen die Organisationsstrukturen verbessern, während immerhin noch mehr als zwei Drittel alternative Honorarmodelle mit externen Beratern entwickeln wollen. Outsourcing ist nur für knapp ein Viertel der Befragten eine Option.

Für den erwarteten Arbeitszuwachs sorgen vor allem Fragen der Corporate Governance. Knapp zwei Drittel der Befragten rechnen damit, hierauf künftig mehr Zeit zu verwenden. Daher ist es kaum verwunderlich, dass schon jetzt mehr als vier Fünftel die Betreuung der Organe ihres Unternehmens als höchste Priorität betrachten.

Mehr Arbeit erwarten die Chefjuristen auch durch das Gesellschaftsrecht, das Vertragsrecht – also das Kerngeschäft der Rechtsabteilung – und das Kartellrecht. Hier zeigt sich übrigens in US-Gesellschaften eine deutliche Abweichung: Amerikanische Juristen glauben, dass neben der Corporate Governance vor allem die Prüfung von Beteiligungen und Finanzierungen zukünftig im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. Gesellschaft- und Kartellrecht spielen eine erheblich geringere Rolle als in Deutschland, während IP und Prozessen größere Relevanz beigemessen wird.

Ein weiterer signifikanter Unterschied zwischen Deutschland und den USA: 83 Prozent der US-General Counsel sind direkt dem CEO zugeordnet, in Deutschland gerade einmal 37 Prozent. Zudem sind in den Staaten pro Umsatzmilliarde 6,5 Inhouse-Counsel vorhanden, in Deutschland nur 1,8. Kaum verwunderlich, dass Fragen der Positionierung und des Managements externer Berater in Deutschland eine wesentlich größere Rolle spielen als jenseits des Atlantiks.

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