Interview zu Strafzöllen

„Wir sollten WTO-Streitverfahren nicht scheuen“

Die Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, außerhalb der USA produzierte Produkte mit Strafzöllen zu belegen, könnte eine Ära des Protektionismus im Welthandel einläuten: Die USA sind nicht nur ein bedeutendes Exportland, sondern zugleich der weltgrößte Absatzmarkt. Viele Unternehmen sind besorgt. Roland Stein, Partner der Berliner Kanzlei Blomstein, sieht die bisherige US-Erfolgsgeschichte im Außenhandel auf dem Spiel.

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Stein_Roland_M.
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JUVE: Welche Ziele verfolgt Präsident Trump mit der Ankündigung von Strafzöllen?

Roland Stein: Er verweist auf das Handelsdefizit der USA, das er unter anderem durch die Verringerung von Importen angehen will. Dass die völkerrechtlichen Grundregeln der zentralen WTO-Abkommen zum Warenhandel und Dienstleistungsverkehr wie GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), GATS (General Agreement on Trade in Services) und GPA (Government Procurement Agreement) dafür infrage gestellt würden, damit hat wirklich niemand gerechnet.

Was könnte weiter drohen?
Denkbar wäre, dass die USA andere Handelshemmnisse aufbauen, etwa über Produktspezifizierungen und Zulassungsbedingungen. Im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO haben die Mitgliedstaaten aber eigentlich daran gearbeitet, solche Hemmnisse abzuschaffen, beispielsweise über regelmäßigen Austausch im Technical Barriers to Trade (TBT) Committee und über verbindliche Absprachen bei Dienstleistungen. Als WTO-Mitglied sind die USA an diese Regeln gebunden. Das GPA beispielsweise untersagt es ausdrücklich, bei öffentlichen Aufträgen inländische Anbieter von Waren und Dienstleistungen bevorzugt zu behandeln.

Wie wirken sich die außenhandelspolitischen Signale aus Washington in den Unternehmen aus?
Für die Zollabteilungen in deutschen Unternehmen standen in den letzten Jahren neben der Anwendung von Freihandelsabkommen und wirtschaftlichen Zollverfahren auch Verbrauchsteuern und zuletzt das Sanktionsrecht im Vordergrund. Aufgrund der aktuellen handelspolitischen Lage müssen die deutschen Unternehmen jedoch noch besonnener planen und handeln. Dass etwa BMW kürzlich betont hat, ihr größtes Werk befinde sich in den USA, zeigt, in welche Richtung dies geht. Der Umstand, dass Unternehmen sich nun plötzlich gegenüber der US-Regierung dafür rechtfertigen müssen, wo sie produzieren, steht aber im Gegensatz zu den Grundsätzen des freien Handels. Die Basis im internationalen Handel ist gerade das Bekenntnis zur Offenheit gewesen.

Welche Rolle spielen dabei Zölle?
Das Thema wird in diesem Zusammenhang vielfach unterschätzt. Sie fließen als Kostenerwägungen aber sehr häufig in unternehmerische Entscheidungen ein. Die Stärke etwa von Mexiko auf dem Automobilmarkt erklärt sich nicht zuletzt durch geschickt aufgebaute Freihandelsabkommen, die von dort einen zollfreien Zugang in viele Märkte erlauben.

Welche Branchen sind besonders betroffen?
Es gibt zahlreiche Branchen, die vom internationalen Freihandel profitieren. Die Autoindustrie ist, wenn man die gesamten Zulieferketten mit bedenkt, die womöglich global am intensivsten vernetzte – und damit auf den Freihandel angewiesene – Branche. Auch die Chemiebranche ist äußerst international. Inwieweit auch Dienstleistungen von protektionistischen Maßnahmen betroffen sind, hängt stark von den einzelnen Maßnahmen ab, etwa was die grenzüberschreitende Rekrutierung von Arbeitskräften angeht.

Was können Unternehmen denn selbst tun?
Es versteht sich von selbst, dass Unternehmen die politischen Ereignisse genauestens verfolgen sollten. Wenn es darum geht, sich Verbündete zu suchen, fallen einem Branchenverbände und die Politik sicherlich zuerst ein. Wichtig kann aber auch die Einkäuferseite in den USA sein, die an Einfuhrzöllen wenig Interesse haben kann. Und immer wieder können sie darauf hinweisen, dass es Regeln gibt, auf die sich die WTO-Mitgliedstaaten geeinigt haben.

Können die WTO-Mitgliedsländer aktiv werden?
Die Regeln im Außenhandel basieren auf völkerrechtlichen Verträgen zwischen Staaten. Deshalb spielen auch die Streitigkeiten auf dieser Ebene – und sind oft stark politisch beeinflusst. Im Rahmen der WTO-Verträge sind Vergeltungsmaßnahmen unzulässig. Ich plädiere aber dafür, dem Protektionismus mit robusten Streitverfahren vor den WTO-Gremien zu begegnen. Weil solche Streitigkeiten auf der Staatenebene spielen, gehen Industrieverbände bereits auf die EU-Kommission und die Bundesregierung zu, um ihre Interessen gegenüber der Politik zu formulieren. Über die Verordnung über Handelshemmnisse TBR (Trade Barriers Regulation) steht den Unternehmen auch ein rechtliches Instrument zur Verfügung, um Streitigkeiten auf WTO-Ebene anzustoßen. Ich sehe zudem Anzeichen dafür, dass die EU sich noch mehr als bisher über Handelsabkommen mit anderen Ländern für ein starkes multilaterales Handelssystem einsetzen könnte.

Könnten die USA auch einfach aus der WTO austreten?
Grundsätzlich können Staaten ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Danach können sie natürlich beliebig Zölle erheben. Das kann ich mir aber letztlich nicht vorstellen. Auch wenn der US-Präsident mit einer seiner ersten Amtshandlungen einen medienwirksamen Rückzieher aus der geplanten Transpazifischen Partnerschaft TPP gemacht hat, wäre die Reichweite einer solchen WTO-Kündigung eine weitaus gravierendere Entscheidung.

Das Gespräch führte Antje Neumann.

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