Dubiose ‚Terrorunterstützer’-Listen, auf denen zeitweilig Unternehmen wie BASF oder Daimler auftauchten, Verhaftungen, Repressionen: Müssen ausländische Unternehmen sich um ihre Investitionen in der Türkei Sorgen machen? Darüber sprach JUVE mit dem Investitionsschutz-Experten Dr. Richard Happ, Partner bei Luther in Hamburg.
JUVE: Nach dem Putschversuch sind mehrere deutsche Staatsbürger in türkischer Haft. Die Begründungen wirken fadenscheinig, wenn es überhaupt welche gibt. Das böse Wort Willkür fällt häufig. Sind auch deutsche Investitionen in der Türkei gefährdet?
Happ: Zumindest verzeichnen wir eine deutliche Zunahme in der Beratung zu diesem Thema. Viele sind verunsichert.
Zu Recht?
Dass der türkische Staat vorsätzlich gegen Investitionen deutscher Unternehmen vorgeht, halte ich für undenkbar. Die Türkei hätte schlicht nichts davon, schließlich ist sie auf Investitionen angewiesen, und alle wissen das.
Also alles in Butter?
Das kann man so nicht sagen, denn es sind viele Konstellationen denkbar, in denen Investoren einen Schaden haben, ohne dass die türkische Regierung dies beabsichtigt hat. In der Zeitung konnte man zum Beispiel lesen, dass das Hamburger Unternehmen ECE den Management-Vertrag für ein Einkaufszentrum in Istanbul auflösen musste, weil den Eigentümern vorgeworfen wird, der Gülen-Bewegung nahezustehen. Selbst wenn also türkische Behörden nicht direkt gegen deutsche Unternehmen vorgehen, sondern gegen türkische Geschäftspartner, kann dies Investitionen gefährden.
Wie kann man sich davor schützen?
Es gibt einen Investitionsschutzvertrag zwischen Deutschland und der Türkei. Der ist allerdings veraltet. Unternehmen können demnach nicht vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, wenn ihnen Unrecht geschieht, sondern sie müssen vor türkischen Gerichten klagen, die dann das Abkommen auslegen.
Wie stehen die Chancen, dass dabei eine gerechte Entscheidung herauskommt?
Bis vor ein paar Jahren hatte die türkische Justiz einen tadellosen Ruf. Aber selbst wenn nicht seit dem Putschversuch Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Justiz gewachsen wären: Man kann sich schwer vorstellen, wie ein Justizsystem noch effektiv funktionieren soll, wenn Tausende von Richtern entlassen wurden.
Investoren müssen also einfach hoffen, dass weder sie noch ihre Geschäftspartner ins Visier der türkischen Behörden geraten?
Nein, es gibt schon Möglichkeiten, sich für den Ernstfall zu wappnen. Zum einen sollten in keinem neuen Vertrag Schiedsklauseln fehlen, um bei etwaigen Streitigkeiten nicht auf die türkische Justiz angewiesen zu sein. Es ist auch möglich und zulässig, bestehende Investitionen so umzustrukturieren, dass sie nicht unter das veraltete deutsch-türkische Investitionsschutzabkommen von 1962 fallen, sondern zum Beispiel unter Abkommen mit der Schweiz oder den Niederlanden. Diese garantieren bessere Schutzstandards wie das Recht von Unternehmen, im Konfliktfall vor einem internationalen Schiedsgericht zu klagen.
Man überträgt also zum Beispiel einfach Investitionen auf eine Tochtergesellschaft in einem Land mit einem besseren Abkommen – und alles ist gut?
Moment! Möglich heißt nicht einfach. Man muss in jedem Einzelfall genau prüfen, was geht und was sinnvoll ist. Jede Umstrukturierung hat etwa auch steuerrechtliche Auswirkungen und muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit am Ende tatsächlich das Unternehmen unter ein günstigeres Investitionsabkommen fällt. Eine Klage von Philip Morris gegen Australien ist zum Beispiel genau daran gescheitert. Trotz aller Sorgen über die Entwicklungen in der Türkei kann eine rechtliche Prüfung im Einzelfall also sehr wohl ergeben, dass sich eine Umstrukturierung von Investitionen nicht lohnt oder nicht hilfreich wäre.
Das Gespräch führte Marc Chmielewski.