IP-Verstärkung

Field Fisher holt in Düsseldorf zwei Partner

Field Fisher Waterhouse expandiert in Düsseldorf. Mit gleich zwei IP-Partnern baut die britische Kanzlei ihr noch junges Büro in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt aus.

Teilen Sie unseren Beitrag

Seit Juli verstärkt der Marken- und Wettbewerbsrechtler Dr. Jakob Guhn (34) die IP-Praxis. Im September stößt dann die Patentrechtlerin Dr. Ulrike Till (38) hinzu. Markenrechtler Guhn wechselt von Bird & Bird, Till ist bislang noch für Hogan Lovells tätig. Beide waren in ihren alten Kanzleien Associates, arbeiten bei Field Fisher jedoch künftig als Partner.

Guhn beriet seit 2005 bei Bird & Bird im Marken-, Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht sowie zur Produktpirateriebekämpfung. Patentrechtlerin Till ist in England, Wales und Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen und studierte zusätzlich Biochemie und Physikalische Chemie. Sie ist auf Patentstreitigkeiten mit Schwerpunkt in den Bereichen Pharma, Chemie und Telekommunikation spezialisiert und war erst 2009 aus dem Londoner IP-Team von Milbank Tweed Hadley & McCloy in das renommierte Patentteam von Hogan Lovells gewechselt. Mit ihrer doppelten Qualifizierung soll Till die Zusammenarbeit zwischen den Patentteams in London und in Deutschland maßgeblich verstärken.

Field Fisher hatte ihre deutsche IP-Praxis erst im Januar durch den Zugang der deutschen Howrey-Praxis um Dr. Joachim Feldges maßgeblich gestärkt (mehr…). Damit hatte die Kanzlei München und Düsseldorf als neue deutsche Standorte gewonnen, wobei das Düsseldorfer Büro bislang nur drei IP-Anwälte zählte. Noch unter Howrey-Fahne hatte Feldges es im Herbst 2010 gegründet (mehr…). Field Fisher beriet in ihrem bis dato einzigen deutschen Büro im Hamburg im IP-Bereich nur zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Schwerpunkte vor Ort sind die Bereiche Informationstechnologie und Medienrecht.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.