Fortan gibt es vier statt bisher zwei große Wirtschaftsstrafkammern, denen per Gesetz die besondere Zuständigkeit bei Strafsachen im Aktien-, GmbH-, Marken- und Patentgesetz zugewiesen sind. Neben den beiden großen Wirtschaftskammern richtet das Landgericht eine dritte kleine Strafkammer ein, die sich speziell mit Berufungsurteilen vom Amtsgericht beschäftigen soll. Dadurch erwartet das Präsidium des Gerichts eine Entlastung der großen Strafkammern. Sie mussten in der Vergangenheit neben ihrer eigentlichen Aufgabe zu viele Berufungen verhandeln.
„Mit diesen Strukturänderungen wollen wir unsere vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben besser und zügiger erfüllen“, sagte der Präsident des Landgerichts Bernd Scheiff. Insgesamt sieht der neue Geschäftsverteilungsplan die Schaffung von sechs neuen Richterstellen im Strafbereich vor. Daneben hat das Landgericht auch im Zivilrecht neue Spezialkammern für Maklerrecht, Erbstreitigkeiten sowie Insolvenzanfechtungen eingerichtet. Einen ähnlichen Schritt hatte das Gericht erst 2012 unternommen, um mit einer zusätzlichen Kammer der Verfahrensflut bei Patentstreiten Herr zu werden und sich zudem als Eingangsgericht für das geplante Europäische Patentgericht zu empfehlen. Wenig später richtete das Oberlandesgericht einen zweiten Patentsenat ein.