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Ausgangspunkt war der vergebliche Versuch Fischers, den vakanten Vorsitz des 2. Strafsenats zu erhalten. Der BGH-Präsident Prof. Dr. Klaus Tolksdorf und das Bundesjustizministerium favorisierten Fischers Konkurrenten Rolf Raum. Der Vorschlag wurde damals bereits vom Bundeskabinett gebilligt. Fischer klagte darauf und wehrte sich mithilfe der angesehenen und im Verfassungs- und Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei Deubner & Kirchberg aus Karlsruhe (mehr…). Er wandte sich vor allem gegen die Bewertung, die Tolksdorf über Fischers Eignung für das Amt abgegeben hatte.