Inkassounternehmen wie Myright oder Financialright scheiterten vor deutschen Zivilgerichten zuletzt regelmäßig daran, dass ihre Geschäftsmodelle allein auf gerichtliche Forderungsdurchsetzung und nicht auf eine außergerichtliche Einigung ausgelegt war. Die Unternehmen seien keine Inkassounternehmen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, entschieden die Gerichte, und verweigerten ihnen das Recht, Verbraucher zu vertreten.
Eine höchstrichterliche Entscheidung und damit endgültige Klärung steht noch aus. Die Rechtsunsicherheit, der die Legal-Tech-Inkassos bis dahin ausgesetzt sind, sieht der ‚Legal Tech Verband Deutschland‘ mit dem nun beschlossenen Regierungsentwurf des Legal-Tech-Gesetzes (Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt) beseitigt. Nach Ansicht des Verbandes legitimiert der Entwurf auch die Bündelung von Forderungen, solange sich der Inkassodienstleister im Bereich der Forderungsdurchsetzung bewegt und externe Finanzierer aus der Prozesssteuerung heraushält.
Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand
Der Regierungsentwurf stärkt zudem die Geschäftsmodelle der Legal-Tech-Inkassogesellschaften. Neben der verwaltungsrechtlichen Prüfung und Genehmigung der Geschäftsmodelle durch die Justizbehörden beinhaltet er, im Unterschied zum Referentenentwurf, einer Definition des Inkassobegriffs. Die Tätigkeit von Inkassogesellschaften ist demnach darauf begrenzt, Forderungen einzuziehen. Wollen Legal-Tech-Inkassos beraten, müssen sie sich das als Nebenleistung von den Justizbehörden genehmigen lassen. Der Verband sieht in dieser Änderung allerdings auch die Gefahr, dass die zuständigen Behörden die Anwälte im Wettbewerb mit den Legal-Tech-Inkassos schützen.
Insgesamt würden Kanzleien durch das Gesetz gegenüber Legal-Tech-Inkassos schlechter gestellt. Denn ihnen würde weiterhin nur begrenzt Erfolgshonorar in Aussicht gestellt. Grundsätzlich lobt der ‚Legal Tech Verband‘ das Vorhaben, betont aber auch, dass die Bundesregierung mit der Begrenzung des Erfolgshonorars ihr eigenes Vorhaben torpediert, nämlich die Gleichberechtigung der anwaltlichen Anbieter auf dem Legal-Tech-Markt zu erreichen. Diese Ungleichbehandlung könne nur aufgelöst werden, indem das Verbot von Erfolgshonoraren und der Kostenübernahme vollständig gestrichen werde.
Nach JUVE-Informationen plant die Bundesregierung das Legal-Tech-Gesetz bis Ende Mai vom Bundespräsidenten unterzeichnen zu lassen. (Martin Ströder)