KEK nimmt Anwälte in Schutz

„Befangenheitsdiskussion verfehlt“

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Die "Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich" (KEK) wehrt sich gegen Kritik an ihrer Besetzung. In den vergangenen Tagen war in Teilen der Presse eine Debatte über die mögliche Befangenheit der Anwälte Dr. Christoph Wagner von Hogan Hartson & Raue sowie Prof. Dr. Peter Mailänder aus der Sozietät Haver & Mailänder entstanden.Ihnen wurde vorgeworfen, bei der Prüfung der geplanten ProSiebenSat1-Übernahme durch Springer voreingenommen zu sein.

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Wagner beriet die Investorengruppe unter Führung des ProSiebenSat1-Hauptaktionärs Haim Saban federführend beim Verkauf der Anteile an dem TV-Sender, während Mailänder seit Jahren den Konkurrenten ARD medienrechtlich betreut. Daher wurde unterstellt, er sei – wie die ARD – gegen den Zusammenschluss von ProSiebenSat1 mit Springer. Mailänder berät den Öffentlich-Rechtlichen Sender unter anderem in einem Untersuchungsverfahren seitens der EU-Kommission. Dieses Verfahren geht auf eine Beschwerde des Privatsenderverbands VPRT zurück und soll klären, ob privatwirtschaftliche Programme gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunksender benachteiligt sind.

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