Zu den Mitgliedern zählen langjährig im Markt tätige Kanzleien wie Mansholt & Lodzik aus Darmstadt, Thannheiser und Kollegen aus Hannover, Decruppe & Kollegen aus Köln und Rainer Zulauf aus Oberursel. Daneben finden sich auch relativ neu gegründete Kanzleien von Anwälten, die zuvor in teils etablierten Arbeitnehmer-Sozietäten tätig waren. Das sind AfA Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Nürnberg, BR Bauer & Riechers in München und Regensburg sowie Irena Dreißiger in Berlin. Zudem gehört die Kanzlei CNH – Collegen Neuhaus & Heidemann in Essen dazu.
Nach Angaben der Kooperationsmitglieder soll die bundesweite Vernetzung eine effektive Interessenwahrnehmung in überregionalen Angelegenheiten ermöglichen, insbesondere bei der gleichzeitigen Vertretung von mehreren Betriebsräten eines Unternehmens oder der Beratung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten. Das Netzwerk soll weiter ausgebaut werden.
Bereits seit Jahren etabliert ist die Anwaltskooperation Arbeitnehmer-Anwälte, in der sich zehn Kanzleien zusammengeschlossen haben, die ebenfalls ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften beraten.