Korruptionsbekämpfung

US-Börsenaufsicht setzt Daumenschrauben an

Die USA erhöhen den Druck auf korrupt handelnde Firmen: Nur noch nach einer Selbstanzeige sollen Unternehmen, die gegen das Bundesgesetz zur Korruptionsbekämpfung, den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), verstoßen, künftig bei der Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) in den Genuss einer Strafmilderung oder gar eines Straferlasses kommen.

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In einer Rede auf einer FCPA-Konferenz, die vor wenigen Tagen in Washington stattfand, kündigte Andrew Ceresney, Director der Division of Enforcement der SEC, dies an. Er wies zugleich darauf hin, dass der Anreiz für Whistleblower erheblich gestiegen sei, weil sie Geld aus möglichen Strafzahlung erhalten könnten. Die Belohnung wurde bereits mehrfach ausgezahlt.

Ein Unternehmen würde zocken, wenn es sich nicht selbst anzeigt und darauf hofft, dass die Ermittler ihm nicht auf die Schliche kommen. Mit der Selbstanzeige ist es jedoch nicht getan, vielmehr erwartet die SEC im Anschluss weiterhin auch die volle Kooperation des Unternehmens – und das in sogar in noch größerem Umfang als bislang. Schon seit einiger Zeit wird in den USA darüber diskutiert, welche weiteren Verschärfungen das US-Justizministerium (DoJ) und die SEC bei der Verfolgung illegal handelnder Unternehmen noch planen.

Wie schon vor einigen Wochen im sogenannten Yates-Memorandum, benannt nach Sally Quillian Yates, Deputy Attorney General beim DoJ, festgeschrieben, legt auch die SEC ihr Augenmerk stärker auf die Verfolgung individuell Verantwortlicher. Beide US-Behörden waren im Gefolge der Finanzkrise massiv in die öffentliche Kritik geraten, weil sie zwar gegen die Banken vorgingen, aber zu selten auch einzelne Täter verfolgten. Das Bild in FCPA-Fällen ist ähnlich wie bei den Betrugsfällen der Bankenszene: Nur in gut 20 Prozent der Verfahren wurde auch eine Person zur Verantwortung gezogen. Ceresney räumte ein, dass die Ermittlungen bei internationaler Bestechung schwierig seien, weil sich Unterlagen und Zeugen oft im Ausland befinden und damit dem Zugriff der Ermittler entzogen sind. Das Yates-Memorandum definiert also nicht ohne Grund die Identifikation verantwortlich Handelnder als essenziellen Teil der Kooperation eines Unternehmens, will es von Strafnachlässen profitieren.

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