Nach Paul Weiss, Skadden, Willkie und Milbank haben sich am Freitag fünf weitere große Kanzleien verpflichtet, Rechtsdienstleistungen für Anliegen bereitzustellen, die Präsident Trump unterstützt: Kirkland, Latham, A&O Shearman, Simpson Thacher & Bartlett und Cadwalader Wickersham & Taft. Vier der Kanzleien sagten jeweils 125 Millionen Dollar zu, Cadwalader 100 Millionen Dollar.
Kanzleien versprechen, Anwaltsberuf und Justizsystem „nicht mehr als Waffe zu nutzen“
Das teilte der US-Präsident über seine Plattform ‚Truth social‘ mit. Darin wird eine Erklärung des Weißen Hauses wiedergegeben: „Präsident Trump und seine Regierung haben eine Vereinbarung mit diesen alteingesessenen Kanzleien geschlossen, die ihr starkes Engagement bekräftigt haben, die Nutzung der Justiz und des Anwaltsberufs als Waffe („Weaponization of the Justice System and the Legal Profession“) zu beenden. Der Präsident erfüllt weiterhin sein Versprechen an das amerikanische Volk, dass das Zeitalter des parteiischen Rechtsstreits in Amerika vorbei ist.“
Diese Erklärung der Anwaltskanzleien wird in dem Trump-Post wiedergegeben: „Unsere Kanzleien haben heute eine Einigung mit Präsident Trump und seiner Regierung, einschließlich der U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC), erzielt. Wir haben diese Angelegenheit unter Wahrung langjähriger Grundsätze, die für jede unserer Kanzleien wichtig sind, beigelegt: Chancengleichheit bei der Beschäftigung, Pro-bono-Hilfe für ein breites Spektrum von unterversorgten Bevölkerungsgruppen und Gewährleistung von Fairness im Justizsystem sowie Vertretung eines breiten Spektrums von Mandanten in verschiedenen Angelegenheiten. Wir freuen uns auf eine weiterhin konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit Präsident Trump und seinem Team.“
Insgesamt haben sich damit innerhalb weniger Wochen einige der renommiertesten Kanzleien bereit erklärt, insgesamt 940 Millionen Dollar an kostenlosen Rechtsdienstleistungen für Anliegen bereitzustellen, die von der Trump-Administration befürwortet werden. Was das sein könnte, hat das Weiße Haus ebenfalls vorige Woche bekanntgegeben: Verhandlung von Handelsabkommen mit anderen Ländern oder von Kohle-Pachtverträgen. In seinem Post zum jüngsten „Deal“ ist jedoch nur die Rede von Antisemitismus-Bekämpfung, der Unterstützung von Veteranen und anderen Staatsdienern, der „Sicherstellung von Fairness in unserem Rechtssystem“ sowie einer „Vielzahl von Pro-bono-Angelegenheiten, die das gesamte politische Spektrum abdecken, einschließlich konservativer Ideale“.
Marktspitze fehlt der Mut zur Solidarität
Die Bedingungen ähneln denen früherer Vereinbarungen mit Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison, Skadden Arps Slate Meagher & Flom, Willkie Farr & Gallagher und Milbank.
Die Kanzleien schließen diese Vergleiche, um Executive Orders zu vermeiden oder – wie im Fall von A&O, Latham, Kirkland und Simpson Thacher – eine Einstellung der Diversity-Untersuchung durch die Gleichstellungsbehörde EEOC zu erreichen. Einige Kanzleien fechten Trumps Anordnungen jedoch vor Bundesgerichten an mit dem Argument: Sie sind verfassungswidrig und stellen Vergeltungsmaßnahmen dar. Richter haben die Umsetzung der Anordnungen gegen Perkins Coie, WilmerHale und Jenner & Block vorläufig ausgesetzt.
Mehr als 500 Kanzleien sowie zahlreiche Einzelpersonen aus Justiz und Wissenschaft haben sich in einem Amicus-Curiae-Schriftsatz mit diesen Kanzleien solidarisiert. Eine der prominentesten Unterzeichnerinnen ist Freshfields. Von den Kanzleien der absoluten US-Marktspitze hat aber keine unterschrieben.