Gerstberger genießt im Markt einen guten Ruf für ihre Arbeit im Lebensmittelrecht und zählt globale Konzerne ebenso zu ihren Mandanten wie kleinere Unternehmen aus den Branchen Medizinprodukte, Kosmetik, Lebens- und Futtermittel und Tabakprodukte. Sie engagiert sich bei der Federation of Nutritional Mushroom Distributors, ist regelmäßig auch als Vortragende gefragt und bezog zuletzt unter anderem zur Foodwatch-Kampagne „Topf Secret“ Stellung. Mit ihrem Ausscheiden ist das Thema bei Gowling nicht mehr in der konkreten Spezialisierung besetzt.
Schon in den vergangenen Jahren hatte Gerstberger ihre Praxis weitgehend unabhängig von der deutschen Gowling-Praxis entwickelt, sodass anzunehmen ist, dass ihre Mandanten den Wechsel überwiegend mitvollziehen werden. Auswirkungen sind allenfalls dahingehend zu erwarten, dass Gerstberger immer wieder auch Mandate über die starke kanadische lebensmittelrechtliche Praxis der Kanzlei bekam. Den Kanadiern fehlt nun ein entsprechender Gegenpol in Deutschland.
Schon seit Längerem zeichnet sich in der lebensmittelrechtlichen Beratung ab, dass die meisten internationalen Kanzleien die Kompetenz primär flankierend vorhalten, etwa zum Transaktionsgeschäft oder einer eher pharmarechtlich orientierten Beratung. Originär lebensmittelrechtliche Mandate sind eher bei Boutiquen zu finden. Insofern ist Gerstbergers Schritt konsequent.