Lebensmittelrecht

Meyer und Meisterernst gehen getrennte Wege

Die Top-Lebensmittelrechtsboutique Meyer Meisterernst löst sich auf. Zum Jahreswechsel zerfällt die Kanzlei mit Stammsitz in München in zwei Teile. 8 der 14 Anwälte firmieren dann um den bisherigen Namenspartner Prof. Dr. Alfred Meyer als Meyer, die übrigen 5 Anwälte schließen sich als Meisterernst zusammen.

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Andreas Meisterernst
Andreas Meisterernst

Andreas Meisterernst (45), Christian Ballke (34) und der Pharmarechtler Dr. Christian Tillmanns (39) bilden das Kernteam des Meisterernst-Teils. Ballke, zuletzt im gemeinsamen Düsseldorfer Büro tätig, kehrt nach München zurück. Zudem arbeiten zwei Associates und voraussichtlich zwei Lebensmittelwissenschaftlerinnen des naturwissenschaftlichen Beratungsunternehmens m//m Science für Meisterernst.

Alfred Meyer
Alfred Meyer

Partner bei Meyer werden neben dem Namenspartner Dr. Astrid Hüttebräuker (44) und Dr. Andreas Reinhart (40), der zuletzt in Düsseldorf tätig war. Zu dieser Kanzlei gehören außerdem of Counsel Thomas Mettke und vier Associates, desweiteren eine Lebensmittelwissenschaftlerin von m//m Science. Meyer führt zudem die bisherigen gemeinsamen Büros in Mailand und Düsseldorf fort.

Als Gründe für die Entwicklung gaben beide bisherigen Namenspartner unterschiedliche strategische Auffassungen an, betonten aber den freundschaftlichen Charakter der Trennung. Räumlich bleiben sie sich vorerst weiter unter der bisherigen Kanzlei-Adresse München verbunden.

Meyer Meisterernst war erst im Herbst 2010 erheblich expandiert, als Astrid Hüttebräuker sich der Kanzlei anschloss und ein weiteres Büro in Düsseldorf mit in die Sozietät brachte. Zeitgleich war Meyer Meisterernst eine Kooperation mit der belgischen Kanzlei Food Law Consultants mit dem langfristigen Ziel einer Fusion eingegangen (mehr…). Die Fortführung der Kooperation ist derzeit noch unklar.

Meyer Meisterernst gehörte bislang mit einer Vielzahl sehr renommierter Partner zu den führenden Beraterteams der Lebensmittelbranche. Beobachter rechnen allerdings damit, dass auch die beiden getrennten Einheiten weiter eine wichtige Rolle unter Deutschlands Kanzleien im Lebensmittelrecht spielen werden.

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