Die FDP will es Legal-Tech-Unternehmen in Deutschland leichter machen. Weil der Gesetzgeber die Weiterentwicklung des deutschen Rechts, insbesondere im Bereich der Rechtsdienstleistungen, „nicht angemessen vorangetrieben“ habe, müssten derzeit Anbieter auf Basis einer ungeklärten Rechtslage agieren. Rahmenbedingungen würden nur durch „gerichtliche Einzelfallentscheidungen“ geschaffen, kritisieren die Liberalen und brachten deshalb Mitte April einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der das ändern soll.
Dieser sieht vor, die automatisierte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) explizit zu erlauben. Das RDG statuiert ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, verbietet also Rechtsdienstleistung grundsätzlich – es sei denn, sie ist erlaubt. Bislang ist sie zum Beispiel Anwälten oder registrierten Inkassodienstleistern erlaubt. Viele Legal-Tech-Unternehmen beantragen derzeit mangels anderer legaler Möglichkeiten eine Inkassolizenz, um ihre Dienstleistungen anzubieten. Diese Lizenz bringt auch Vorteile gegenüber den Anwälten mit sich, weil sie etwa das Verbot von Erfolgshonoraren aushebelt.
Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Start-ups eine Lizenz bekommen können, wenn sie eine besondere Sachkunde für den Legal-Tech-Bereich vorweisen können. Zudem müssen sie die Verbraucher aufklären, welche Risiken mit der Beratung durch Algorithmen verbunden sind.