In den 20 Jahren seiner beruflichen Laufbahn hat Burholt unterschiedliche Kanzleien kennengelernt. 2003 begann er seine Karriere bei Freshfields Bruckhaus Deringer, rund sieben Jahre später folgte der Wechsel zu der Gesundheitsboutique Dierks + Bohle, heute D+B Rechtsanwälte.
Bei Baker McKenzie stieg Burholt 2015 ein. Dort war er überwiegend an der Schnittstelle von Kartellrecht und Gesundheitswesen tätig, zuletzt als Salary-Partner und Leiter der deutschen Healthcare & Life Sciences Industry Group. Ein Beispiel für seine Tätigkeit ist die Beratung der Kölner ‚Stiftung der Cellitinnen‘ und ‚Stiftung der Cellitinnen zur heiligen Maria‘, die sich Anfang des Jahres zusammenschlossen. Zudem ist Burholt seit 2019 Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.
Aufbauarbeit in Berlin
Nach Burholts Zugang ist es das Ziel, bei Luther ein Kartellrechtsteam im Berliner Büro der Kanzlei aufbauen. Zugleich steigt er an der Seite von Dr. Oliver Kairies in die Co-Leitung der Industriegruppe Health Care & Life Science mit ein. Diese übernimmt er von Denis Ullrich. Damit soll Burholt seine Erfahrung im Gesundheitssektor auch über das Kartellrecht hinaus einbringen. „Wir verbinden mit der exzellenten Branchenkenntnis von Christian Burholt die große Hoffnung, unsere hervorragend aufgestellte Industriegruppe um einen weiteren zukunftsweisenden Baustein ‚Pharma und MedTech‘ erweitern zu können“, sagte Kairies. Bisher ist das Team in erster Linie für seine Tätigkeit im Krankenhaussektor angesehen, wo die Anwältinnen und Anwälte regelmäßig Transaktionen begleiten. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Kartellrechtlern bereits jetzt sehr etabliert.
Bei Luther trifft Burholt zudem auf mehrere ehemalige Kollegen: Mit der Kartellrechtlerin Anne Wegner und dem Energieexperten Dr. Holger Stappert hatte er bereits bei Freshfields zusammengearbeitet.
Wachstum auch bei Baker McKenzie
„Mit Dr. Christian Burholt verlässt uns ein fachlich und persönlich allseits geschätzter Kollege“, sagte Dr. Nicolas Kredel, Leiter der deutschen Kartellrechtspraxis und Chair der EMEA Antitrust & Competition Practice Group bei Baker McKenzie.
Die Kanzlei ist unter anderem für die Beratung des Gesundheitssektors sehr angesehen. Die Lücke, die durch den Weggang Burholts an der Schnittstelle zum Kartellrecht entsteht, soll künftig ein erfahrener Counsel abdecken. Zudem stehen in der Praxisgruppe eine interne Ernennung zum Salary-Partner sowie mehrere Associate-Zugänge bevor. In der Kartellrechtspraxis verbleiben nach Burholts Abgang ein Equity-Partner, drei Salary-Partner, zwei Counsel und sieben Associates.