Spranger ist ein akademisches Schwergewicht. Er gilt als einer der führenden Experten für das Recht der Biotechnologie, daneben lehrt er als außerplanmäßiger Professor Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht sowie Europarecht. Seit mehr als 15 Jahren berät er Unternehmen, Regulierungsbehörden und Forschungseinrichtungen. Seit 2015 gehört er dem Ethikrat des EU-Großforschungsvorhabens Human Brain Project an. Zunächst wird Spranger seine Zeit zwischen der akademischen Arbeit und der Anwaltstätigkeit aufteilen.
Mit dem Zugang erweitert Rittershaus ihre Life-Science-Expertise. Bisher ist die Kanzlei vor allem auf gesellschafts- und finanzierungsrechtliche Fragen in diesem Gebiet spezialisiert. Unter anderem zählt die Beteiligungsgesellschaft Dievini Hopp Biotech des SAP-Gründers Dietmar Hopp, die regelmäßig in Life-Science-Firmen investiert, zu den Stammmandanten von Rittershaus. Mit Spranger und dem ehemaligen Freshfields-Associate Schulz, der auf Sprangers Empfehlung zu Rittershaus wechselte, gewann die Kanzlei nun auch Regulierungs-Know-how. So soll die Beratung zu Themen wie Arzneimittel- und Stammzellenentwicklung intensiviert werden. Auch Spezialgebiete wie Neurowissenschaften, Nanotechnologie und Biobankenbetrieb kann Rittershaus damit abdecken.