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Den spektakulären, von den Medien jetzt erneut aufgegriffenen Schritt unternahm der Mannheimer Anwalt bereits im Juli. Philipp, der in der Kanzlei Philipp Sudmann & Böckstiegel tätig ist, wirft dem Management „schwer wiegende Verstöße“ gegen das deutsche Aktienrecht und Verletzung der Interessen der Telekom-Aktionäre beim Erwerb des US-Telekommunikationsunternehmens Voicestream vor.