Der Berliner Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) setzt sich damit für eine Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ein. Zwar sei die Bildung von Spezialkammern schon möglich, werde aber noch zu wenig genutzt. Der Justizsenator begründet den Gesetzesantrag explizit mit der Möglichkeit, Kammern für Bau- und Architektensachen einzurichten. In Berlin gäbe es viele Millionen-Bauprojekte gleichzeitig, so Heilmann: „Deshalb halten wir es für sinnvoll, Sach- und Fachkompetenz zu bündeln.“ 2014 hatte sich bereits der Deutsche Juristentag dafür ausgesprochen, Spezialkammer zum Beispiel für Bau-, Arzthaftungs- und Kapitalanlagehaftungssachen einzurichten.
„Wir warten schon seit Jahren auf spezialisierte Kammern für Bausachen“, unterstreicht der Ralf Leinemann von Leinemann & Partner den Bedarf. „Den Kammern reihum die Fälle im Turnus zuzuweisen, wie es zum Beispiel in Berlin und Stuttgart üblich ist, fördert nicht die Fachexpertise der Richter bei diesen technisch komplizierten Sachverhalten“, so der Bau- und Vergaberechtler. Laut Gesetzesantrag sollen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Kammern für Bau- und Architektensachen einrichten und zusätzlich mit ehrenamtlichen Richtern besetzen können.
Die Idee des interdisziplinären Arbeitens haben bislang nur Kammern für Handelssachen realisiert – allerdings ohne Erfolgsgarantie. Denn die Fallzahlen hier sind laut Statistischem Bundesamt rückläufig, was unter anderem auf das Fehlen von Englisch als Verfahrenssprache zurückgeführt wird. Auch private Schiedsgerichte machen Handelskammern zunehmend Konkurrenz. Bei größeren Baustreitigkeiten sind private Schiedsgerichte ebenfalls beliebt. „Angesichts der Beliebtheit von privaten Schiedsgerichten müssen sich Richter fragen, ob sie dem Bedeutungsrückgang der staatlichen Gerichtsbarkeit zusehen wollen oder sich durch Spezialisierung wieder attraktiver machen“, sagt Baurechtsexperte Leinemann.
Ob der Gesetzesantrag eine parlamentarische Mehrheit findet, muss sich noch zeigen. So äußerte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Grüne) gegenüber JUVE kritisch: „Ich kann für uns keinen Mehrwert gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage erkennen.“
Auch der Deutsche Richterbund stellt sich gegen den Vorschlag neuer Länderöffnungsklauseln und befürchtet einen „Flickenteppich in der Anwendung von Verfahrensgesetzen“.
Der Bundesrat beriet am 9. September erstmals im Rechtsausschuss über die Eingabe Berlins. In der Bundesregierung hat sie eine vorsichtige Unterstützung. So ist die Möglichkeit, spezialisierte Gerichte einzuführen, im Koalitionsvertrag enthalten.