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Zu den Anfang 1996 veröffentlichten Anzeigen eines Steuerberaters für seine Vortragsveranstaltung in den eigenen Räumen liegt jetzt ein Grundsatzurteil des BGH zur Anzeigenwerbung von Steuerberatern vor. Der Steuerberater und Rechtsanwalt hatte in der Zeitung für eine Veranstaltung geworben, die in seiner Kanzlei einen begrenzten, nicht notwendigerweise zur eigenen Mandantschaft gehörenden Teilnehmerkreis über steuerrechtliche Themen informieren sollte. Das OLG Celle gab mit seinem Urteil dem Landgericht Hannover recht, das dem Steuerberater einen erteilt hatte. Am 15. Dezember 1997 entschieden die Bundesrichter allerdings, dass die Anzeige nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gezielt habe, nicht anpreisend formuliert sei und auch sonst in Form und Inhalt kein berufswidriges Verhalten erkennen lasse. Dieses Urteil, an das die Steuerberaterkammern bundesweit gebunden sind, scheint ein Schritt in Richtung größerer Werbefreiheit zu sein. Vorreiter einer weiteren Liberalisierung der berufsrechtlichen Werbebeschränkungen fürchten jedoch, dass die Entscheidung des BGH wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen nicht beeinflussen wird.