Erst vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass sich die auf das Lebensmittel- und Pharmarecht spezialisierte Kanzlei in Meyer beziehungsweise Meisterernst aufspalten wird (mehr…). Bislang hieß es, dass sich Hüttebräuker mit dem Düsseldorfer Standort Meyer anschließt. Sie hat sich nun für die Gründung ihrer eigenen Kanzlei entschieden, in der sie zunächst unter eigenem Namen alleine arbeiten wird. Die bekannte Lebensmittelrechtlerin war erst im Herbst 2010 von Schmidt-Felzmann & Kozianka als Partnerin zu Meyer Meisterernst gewechselt und hatte den Standort Düsseldorf eingebracht (mehr…). Die Bindung zum Münchner Hauptbüro der Kanzlei sei aber noch nicht so fest gewesen, so Hüttebräuker, so dass sie sich angesichts der aktuellen Entwicklung für die eigene Kanzlei entschlossen habe. Die Kanzlei Meyer stand zwischen den Feiertagen nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung.
Neben Krohn und Zenk zählte Meyer Meisterernst bislang zu den bekanntesten Beratungspraxen für die Lebensmittelindustrie in Deutschland. Weitaus dynamischer als ihre beiden Hamburger Hauptkonkurrenten war die Kanzlei mit Münchner Stammsitz gerade im letzten Jahr expandiert und hatte neben dem neuen Büro in Düsseldorf auch eine Kooperation in Brüssel geschmiedet. Aufgrund unterschiedlicher strategische Auffassungen der beiden bisherigen Namenspartner über den weiteren Weg zerbrach die Kanzlei nun. Für Meyer um Prof. Dr. Alfred Meyer werden künftig 7 der 14 Anwälte in München und Mailand arbeiten, 5 Anwälte schließen sich in München als Meisterernst um Andreas Meisterernst zusammen.
Aufgrund des sehr guten Rufs aller drei künftigen Namenspartner messen Branchenkenner allen drei Kanzleien auch in Zukunft eine bedeutende Rolle bei der Beratung der Lebensmittelindustrie bei.