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Mit dem Entwurf, der in der Bundeskabinettssitzung am 25. März verabschiedet wurde, soll die notarielle Versorgung durch Neuregelungen an beiden Enden der Amtszeit verbessert werden. So entfällt etwa die dreijährige Wartezeit als Rechtsanwalt oder -anwältin vor der Zulassung zur notariellen Fachprüfung. Die Prüfung kann künftig zweimal wiederholt werden.