Nach Lexfox-Urteil

Rechtsausschuss muss sich mit Folgen für den Anwaltsberuf auseinandersetzen

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat heute Experten zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes angehört. Konkret ging es um den Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion, der die Geschäftsmodelle von techbasierten Rechtsdienstleistern im RDG abbilden will. Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen soll außerdem ein Erfolgshonorar für Anwälte und eine Lockerung des Prozessfinanzierungsverbots geprüft werden.

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Birte Lorenzen
Birte Lorenzen

Die Fronten in der Diskussion um den Reformvorschlag sind seit Langem bekannt und traten auch vor Ort in Berlin wieder offen zu Tage: Lexfox-Gründer Dr. Daniel Halmer bemängelte im Einklang mit der FDP-Fraktion „dramatische Defizite“ beim Rechtsschutz in Deutschland. Vor allem Ansprüche von geringem Wert werden nicht durchgesetzt, was den Unternehmen freie Hand lässt, ihre Interessen durchzusetzen, so Halmer. Seine Forderung: Der Gesetzgeber muss Legal Tech-Rechtsdienstleistern einen funktionierenden Rechtsrahmen an die Hand geben.

Markus Hartung
Markus Hartung

Dr. Birte Lorenzen, Partnerin in der Hamburger IP-Kanzlei Fechner, blies zum Gegenangriff. Sie sieht kein Defizit beim Rechtsschutz und hält den Zugang dazu in Deutschland gemessen am internationalen Vergleich für hervorragend. Verbraucher-Legaltechs wollten gar nicht den Zugang zum Recht verbessern, argumentierte sie weiter, sondern allenfalls Geschäfte machen.

Christian Wolf
Christian Wolf

In diese Kerbe schlug auch Prof. Dr. Christian Wolf, Juraprofessor an der Leibniz Universität Hannover. Er glaubt, dass Legaltech den Zugang zum Recht nicht billiger mache. Seinen Berechnungen zufolge zahlen Verbraucher an die Tech-Rechtsdienstleister einen Zins von 57 Prozent auf die Abtretung ihrer Ansprüche. Die Dienstleister bearbeiteten zudem nur Fälle, die eine gute Erfolgsprognose aufwiesen.

Gesetzentwurf nicht ausgereift

Dirk Uwer
Dirk Uwer

Für die Regulierung der Legal Tech-Anbieter sprachen sich auch Legal-Tech-Experte Markus Hartung, Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, und Prof. Dr. Dirk Uwer, Partner bei Hengeler Mueller, aus. Alle drei bemängelten an dem FDP-Entwurf, dass er einen Begriff der „automatisierten“ Rechtsberatung in das Gesetz einführt, der den zahlreichen Angeboten im Markt nicht gerecht werde. Kindermann machte sich für eine Regulierung der Inkasso-Rechtsdienstleistungen stark, die die Möglichkeiten und Grenzen von Inkassolizenzen klarer umreißt.

Vor allem die Frage der Streitwertgrenze wird die Debatte voraussichtlich weiter prägen. Es geht darum, bis zu welcher Höhe Verbraucher Streitwerte abtreten dürfen. Nach Ansicht Hartungs fehlt es in Deutschland jedoch an validen Studien zum Verbraucherverhalten, um diese Debatte fundiert zu führen.

Passt eine Reform in die EU?

Edith Kindermann
Edith Kindermann

Probleme verursacht außerdem die EU-rechtliche Seite des RDG, und die haben sich nach dem BGH-Urteil zu Lexfox/Weniger Miete.de eher noch verschärft. Uwer meint, dass die zentralen berufsrechtlichen Beschränkungen des Anwaltsberufs nach dem Urteil schon heute nicht mehr gelten dürften. Das RDG müsse deshalb neu konzipiert werden und konsistent sein. Im FDP-Entwurf finde sich das allerdings nicht wieder. (Martin Ströder)

 

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