Ob und in welcher Höhe die BaFin Bußgelder gegen Blackrock verhängen wird, liefert derzeit noch Stoff für Spekulationen. Prinzipiell können die Aufseher jeden Verstoß einer Organisation mit Strafen bis zu einer Million Euro belegen. Allerdings scheint es wegen Blackrocks verschachtelter Struktur fraglich, wie viele Organisationen beteiligt sind und wie viele Verstöße insgesamt vorliegen. Voraussetzung für Sanktionen wäre zudem, dass Blackrock vorsätzlich gehandelt hätte.
Von einer verschärften Aufsichtspraxis wären potenziell auch zahlreiche andere Marktteilnehmer betroffen. Wie Anwälte berichten, untersuchen derzeit einige große Asset-Manager ihre Meldepflichten. Akut wird die Thematik durch die bevorstehende Umsetzung der 2013 verabschiedeten, ergänzten europäischen Transparenzrichtlinie. Diese verlangt nicht nur die Offenlegung direkter Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, sondern umfasst erstmals auch Finanzinstrumente, die zum Erwerb von Beteiligungen genutzt werden können. Derartige Werkzeuge hatten unter anderem Schaeffler und Porsche im Vorfeld ihrer Übernahmeangebote für Continental beziehungsweise Volkswagen genutzt. Die Richtlinie sieht außerdem höhere Bußgelder und die Veröffentlichung von Sanktionen („name and shame“) vor.