Zypries begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass Tolksdorf seine Urteile bislang unbeeindruckt von öffentlichem Druck oder politischen Erwartungshaltungen gefällt und unpopuläre Entscheidungen nie gescheut habe.
Der Strafrichter Tolksdorf gehört dem BGH seit 1992 an. Seit 2001 ist er Vorsitzender des für Staatsschutzprozesse zuständigen dritten Strafsenats. In dieser Position wurde er etwa durch die Revisionsverfahren im Mannesmann-Prozess und um die Mitglieder der Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta nach den Anschlägen des 11. September bekannt. In beiden Fällen hob er die Instanzurteile auf.
Neben der BGH-Tätigkeit war Tolksdorf von den Vereinten Nationen zudem zum Ergänzungsrichter des Jugoslawien-Tribunals am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ernannt worden. Tolksdorf lehrt an der Universität Münster.