Die Partnerschaft von Clifford Chance hat sich nach längeren Diskussionen mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, ihr Pensionssystem zu verändern. Künftig werden Zahlungen an ältere Partner abhängig von der Dauer der Clifford-Partnerschaft sein. Jedem vor 2005 ernannte Partner, der mindestens 15 Jahre in der Partnerschaft war oder das Alter von 53 Jahren erreicht hat, stehen Zahlungen zu. Diese sind auf fünf Jahre begrenzt. Die Höhe hängt grundsätzlich davon ab, wie lange er der Sozietät als Partner angehört hat. Die Obergrenze pro Jahr liegt bei 276.000 Pfund (derzeit etwa 370.000 Euro). Zuvor waren die Zahlungen nach Alter gestaffelt: Wer mit 55 Jahren ging, erhielt für fünf Jahre Zahlungen, verlor aber mit jedem Jahr, das er länger in der Kanzlei blieb, auch ein Jahr seines Anspruchs. Ging er erst mit 60 Jahren, erhielt er keine Zahlungen mehr. Alle Partner, die seit 2005 ernannt wurden, haben weiterhin keinen Anspruch auf Zahlungen.
Die Überprüfung war wegen der europäischen Regelungen gegen Altersdiskriminierung erforderlich geworden. „Wir waren der Meinung, dass unsere bisherige Regelungen in einigen Punkten schwierig zu rechtfertigen gewesen wären“, so der deutsche Managing Partner Dr. Hans-Josef Schneider. Auch die so genannte Bloxham-Entscheidung spielte eine Rolle: Ein britisches Gericht hatte im Herbst entschieden, dass die Altersregelungen von Freshfields Bruckhaus Deringer zwar diskriminierend seien, die Kanzlei aber noch im Rahmen des Erlaubten liege.
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