Die Überprüfung war wegen der europäischen Regelungen gegen Altersdiskriminierung erforderlich geworden. „Wir waren der Meinung, dass unsere bisherige Regelungen in einigen Punkten schwierig zu rechtfertigen gewesen wären“, so der deutsche Managing Partner Dr. Hans-Josef Schneider. Auch die so genannte Bloxham-Entscheidung spielte eine Rolle: Ein britisches Gericht hatte im Herbst entschieden, dass die Altersregelungen von Freshfields Bruckhaus Deringer zwar diskriminierend seien, die Kanzlei aber noch im Rahmen des Erlaubten liege.
Die Neuregelung bei Clifford ging vom Management Committee und dem Partnership Counsil der Kanzlei aus. In letzteren sind jetzt turnusgemäß die drei Londoner Partner Esther Cavett, Andrew Forryan und Alex Panayides, die London und Dubai repräsentieren, sowie der Amsterdamer Partner Jenoen Koster für die Region Kontinentaleuropa nachgerückt. Sie wurden für zwei Jahre gewählt. Aus Deutschland sind dort, wegen der versetzten Wahlperioden, noch bis zum Jahresende die beiden Frankfurter Partner Dr. Bernd Meyer-Witting und Dr. Thomas Gasteyer vertreten.