Neues Vergaberecht

Mehr Transparenz auch bei Kanzleimandatierungen gefordert

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  • JUVE

Am 18. April tritt das neue Vergaberecht in Kraft. Die Reform betrifft auch die Mandatierung von Kanzleien durch öffentliche Auftraggeber, denn diese werden die Vergabe von Anwaltsdienstleistungen künftig ausschreiben müssen. Die Vorgabe greift in der Regel erst ab einem Schwellenwert von 750.000 Euro. Dr. Marc Pauka, Vergabeexperte und bei HFK Rechtsanwälte zum April zum Partner ernannt, plädiert unter bestimmten Umständen aber auch bei geringeren Beträgen für eine Ausschreibungspflicht.

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Marc Pauka
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