Neustart bei Preu, Bohlig & Partner

Weitreichende Veränderungen hat es bei Seelig & Preu, Bohlig zum Jahresanfang gegeben. Der ehemalige Preu-Teil der überörtlichen IP-Kanzlei fusionierte in München mit Sebastian Frhr. von Bechtolsheim & Roland Weigl. Zudem eröffnete die Kanzlei ein eigenes Büro in Hamburg.Offiziell zum Jahresende 2002 vollzog die Sozietät Seelig & Preu, Bohlig die Trennung, nachdem der Hamburger Seelig-Teil sowie einige Münchner Anwälte sich FPS Fritze Paul Schmitt in Frankfurt angeschlossen hatten.

Teilen Sie unseren Beitrag

Über den Verbleib der Münchner, Berliner und Düsseldorfer Preu-Büros war seither nichts bekannt geworden. Nun aber ist Preu Bohlig Anfang Januar mit umfangreichen Maßnahmen zur Neupositionierung an die Öffentlichkeit getreten. Durch den neuen Zusammenschluss mit Bechtolsheim & Weigl baut die Kanzlei den zu FPS abgewanderten, allgemein wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Teil in München wieder auf.

Sebastian Frhr. von Bechtolsheim ist ebenso wie Roland Weigl auf das Steuerrecht spezialisiert, Weigl sogar als Steuerberater und Rechtsanwalt doppelt qualifiziert. Ihnen folgen acht weitere Berufsträger zu Preu Bohlig. Schwerpunkte des Teams werden das Gesellschaftsrecht, M&A sowie die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung mit Fokus auf den Mittelstand sein.

Den mit Seelig Ehlers verloren gegangenen Hamburger Standort wird für Preu Bohlig nun Detlef von Schultz leiten. Der bekannte Markenrechtler hatte den Wechsel seiner Hamburger Kollegen zu FPS nicht mitgemacht und sich den Münchnern angeschlossen. Er soll mit vorerst einem Mitarbeiter den traditionellen Hamburger Schwerpunkt im Markenrecht und UWG wiederbeleben, ebenso das Patent- und Gesellschaftsrecht aufbauen.

Die Kanzlei verfügt somit über vier Standorte, an denen 28 Berufsträger tätig sind, davon elf Partner.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de