Überlange Gerichtsverfahren

Praktiker zerpflücken BMJ-Vorhaben

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  • JUVE

Anwälte und Richter halten den Plan des Bundesjustizministeriums (BMJ), eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Verfahren einzuführen, für unausgegoren. Der im April vorgelegte Gesetzentwurf setze nicht bei den Ursachen für lange Verfahren an, sondern stelle den Betroffenen nur einen Schadensersatz in Aussicht.

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Zwar sei eine Entschädigung grundsätzlich besser als keine, sagte Irene Schmid, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin auf einer Veranstaltung ihrer Organisation in der Hauptstadt am gestrigen Mittwoch. „Aber solch ein Gesetz sollte Elemente enthalten, die ermöglichen, dass Verfahren tatsächlich schneller entschieden werden können.“

Schmid plädiert dafür, die Möglichkeit der Entschädigung mit einer Untätigkeitsbeschwerde zu kombinieren. „Dann muss das zuständige Gericht prüfen, woran die Verzögerung liegt. Dies schafft Transparenz und kann auch in der Öffentlichkeit einen Druck erzeugen, der zu einer Veränderung führt“, so Schmid.

Zudem kritisiert Schmid auch das Instrument der Verzögerungsrüge, das der Gesetzentwurf vorsieht. „Das könnte zu großen Haftungsansprüchen für die Anwälte führen.“

Nach den Plänen muss ein Verfahrensbeteiligter die lange Dauer seines Prozesses zuerst gegenüber dem Gericht rügen. Diese Vorwarnung bietet den zuständigen Richtern die Gelegenheit, Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens zu ergreifen. Geht das Verfahren trotzdem nicht weiter, kann der Betroffene nach Ablauf von drei Monaten Entschädigungsklage gegen den Staat erheben.

Für Anwälte bedeute die Rüge zusätzliche Arbeit, da diese begründet werden müsse. Vor allem aber mache sich der Anwalt gegenüber seinen Mandanten schadensersatzpflichtig, wenn er die Rüge nicht rechtzeitig einreiche. Anwälte wären gezwungen, ständig zu überlegen, ob der richtige Zeitpunkt für eine Rüge gekommen sei oder nicht. Schmids Vorschlag: „Die Rüge sollte keine Voraussetzung für Entschädigungszahlen sein.“

Auch Richter stehen dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber. Sie bemängelten ebenfalls, dass die Pläne der Regierung an dem Grundproblem der unangemessen langen Dauer von Verfahren nichts ändere. Die Verzögerungen hätten viele Ursachen, allen voran schlechte Personalausstattung an deutschen Gerichten, aber auch langes Warten auf Gutachter oder schwierige Terminierung bei großen Prozessen mit vielen Anwälten.

Jürgen Kipp, Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, befürchtet, dass die Zahlung von Entschädigungsgeldern in Kauf genommen werde, statt Anstrengungen zu unternehmen, das Problem in den Griff zu bekommen.

Auch die geplante einheitliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte (OLG) für die Entschädigungsklagen sind Kipp ein Dorn im Auge. „Der Entschädigungsanspruch sollte an dem Gericht verhandelt werden, wo der Schaden entstanden ist“, sagt Kipp. Der Präsident des jeweiligen Gerichts kenne die internen Probleme und sei am ehesten in der Lage, Abhilfe zu schaffen.

Kritiker dagegen wenden ein, es wäre problematisch, wenn der Verursacher der Verzögerungen über mögliche Entschädigungen zu entscheiden habe.

Richter stoßen sich zudem an der unklaren Regelung der Frage, wann ein Verfahren zu lang sei. Dies muss nach den Plänen der Regierung in jedem Fall individuell festgestellt werden. Die Streitigkeiten darüber, ab wann ein Verfahren unangemessen lang dauere, werde zusätzlich Ressourcen bei den Richtern binden, so die Befürchtung.

OVG-Präsident Kipp sagte, dass sich die Bundesregierung vielleicht nicht im Klaren über die Auswirkungen der Entschädigungsregelung sei: „Allein vom Verwaltungsgericht Potsdam könnten einige Tausend Entschädigungsklagen auf das OLG zukommen.“ (Meike Nohlen)

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