Nörr entkräftet Vorwürfe des Berliner „Tagesspiegel“

Autor/en
  • JUVE

Indirekte Vorwürfe gegen Nörr Stiefenhofer Lutz hat der Berliner "Tagesspiegel" in einem Artikel vom 18. Dezember 2002 erhoben. Der Artikel beschäftigt sich mit den Prozessen gegen die ehemaligen Manager der Bankgesellschaft Berlin. Gegenüber JUVE nahmen die beteiligten Anwälte nun Stellung.In dem Artikel wird Dr. Joachim Preußner, ehemaliger Chefsyndikus der Bankgesellschaft und seit 2000 Partner im Berliner Büro von Nörr, gleich zu Beginn als "Ex-Topmanager des Pleitekonzerns" bezeichnet. "Meine Position mit der eines Klaus Landowskys oder Wolfgang Rupfs zu vergleichen ist schlicht und einfach falsch. Ich war Leiter des Bereichs Recht im Konzern, aber nie im Vorstand", so Preußner.

Teilen Sie unseren Beitrag

Des Weiteren bezeichnete Ralf Schönball, Autor des Artikels mit dem Titel „Da lohnt es sich, ein Verlierer zu sein“, den Umstand als „besonders kurios“, dass Preußner sich nun über Honorare für Niederlagen freuen darf. Preußner legte allerdings Wert auf die Feststellung, dass er selbst nicht Träger des Mandats bei Nörr ist. Das arbeits- und dienstvertragsrechtliche Mandat liegt in den Händen von Dr. Stefan Tomicic aus dem Münchner Nörr-Büro.

Von einer direkten Verbindung zwischen dem Eintritt Preußners und der Entscheidung der Bankgesellschaft, die arbeitsrechtlichen Belange durch einen Anwalt von Nörr erledigen zu lassen, könne insofern keine Rede sein. „Die Kanzlei wurde schon vor dem Eintreten Preußners gelegentlich von der Bankgesellschaft mandatiert“, stellte Tomicic richtig.

Beide Anwälte reagierten mit Verwunderung auf den Artikel und die darin enthaltene, aus ihrer Sicht zum Teil unrichtige Berichterstattung. Aufhänger für Schönballs Darstellung ist ein von Nörr erstelltes Gutachten, in dem es um die Frage ging, ob die Pensionen ehemaliger Vorstände im Konzern gekürzt bzw. widerrufen werden können. Das „gerichtliche Fiasko“, das die Bankgesellschaft in vielen arbeitsgerichtlichen und Schadensersatz-Prozessen erlitten habe, schrieb Schönball, sei wohl der Hintergrund für die negative Entscheidung in dieser Frage. Für Tomicic eine unhaltbare verkürzende Darstellung: „Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.“ (Susanne Steckel)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de