Des Weiteren bezeichnete Ralf Schönball, Autor des Artikels mit dem Titel „Da lohnt es sich, ein Verlierer zu sein“, den Umstand als „besonders kurios“, dass Preußner sich nun über Honorare für Niederlagen freuen darf. Preußner legte allerdings Wert auf die Feststellung, dass er selbst nicht Träger des Mandats bei Nörr ist. Das arbeits- und dienstvertragsrechtliche Mandat liegt in den Händen von Dr. Stefan Tomicic aus dem Münchner Nörr-Büro.
Von einer direkten Verbindung zwischen dem Eintritt Preußners und der Entscheidung der Bankgesellschaft, die arbeitsrechtlichen Belange durch einen Anwalt von Nörr erledigen zu lassen, könne insofern keine Rede sein. „Die Kanzlei wurde schon vor dem Eintreten Preußners gelegentlich von der Bankgesellschaft mandatiert“, stellte Tomicic richtig.
Beide Anwälte reagierten mit Verwunderung auf den Artikel und die darin enthaltene, aus ihrer Sicht zum Teil unrichtige Berichterstattung. Aufhänger für Schönballs Darstellung ist ein von Nörr erstelltes Gutachten, in dem es um die Frage ging, ob die Pensionen ehemaliger Vorstände im Konzern gekürzt bzw. widerrufen werden können. Das „gerichtliche Fiasko“, das die Bankgesellschaft in vielen arbeitsgerichtlichen und Schadensersatz-Prozessen erlitten habe, schrieb Schönball, sei wohl der Hintergrund für die negative Entscheidung in dieser Frage. Für Tomicic eine unhaltbare verkürzende Darstellung: „Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.“ (Susanne Steckel)