Notarkosten

Kümmerlein-Berechnungen zu Gebührensteigerungen sorgen für Wirbel

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  • JUVE

Der Bundesrat hat Ende letzter Woche der Kostenrechtsreform für Notare und Gerichte zugestimmt, sie tritt damit Anfang August in Kraft. Firmenkäufe und Verschmelzungen werden teils drastisch teurer, im Durchschnitt steigen die Gebühren um 15 Prozent.

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Joachim Gores
Joachim Gores

Die Kanzlei Kümmerlein hat kürzlich in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Notare in bestimmten Fällen bis zu 80 Prozent mehr berechnen können, darüber hatte die ´Welt´ berichtet. Deutlich teurer werde es etwa, wenn eine Gesellschaft mit einer anderen verschmolzen wird und zugleich eine Kapitalerhöhung stattfindet.

In einer Beispielrechnung präsentiert die Kanzlei einen Fall, in dem die Notargebühren nach dem bisherigen Kostenrecht etwa 20.500 Euro betragen hätten. Ab August werden für eine solche Transaktion 37.500 Euro fällig. Konkret wurde in diesem Fall eine GmbH mit einem Aktivvermögen von zehn Millionen Euro mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen und zugleich das Kapital um eine Million Euro erhöht.

Ein anderes Exempel beschreibt die Gebührensteigerung bei einem Anteilskauf. Hier kauft ein ausländischer Investor Anteile an einer GmbH für zehn Millionen Euro. Der Notar kontrolliert den Deal, der nach deutschen Recht abgeschlossen wird. Der Vertrag ist in englischer Sprache verfasst. Für diese Arbeit kann der Notar künftig 36.000 Euro berechnen. Bislang sind es 21.600 Euro, die Gebühren steigen also um satte 66 Prozent. Auch für die einfache Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro durch zwei Gesellschafter berechnet der Notar künftig das Doppelte.

Bundesnotarkammer spricht von Extrembeispielen

Dr. Andreas Brandt von der Bundesnotarkammer sagte, dass es sich offensichtlich um Extremberechnungen handele. „Theoretisch sind derartige Bespiele zwar denkbar, sie sind aber keinesfalls repräsentativ. Man muss schon in der Praxis selten vorkommende Konstellationen bilden, um auf solche Steigerungsraten zu kommen“, sagte Brandt. Zuletzt seien die Notargebühren 1986 erhöht worden, die Inflation seither übersteige die nun erfolgende Gebührenordnung von durchschnittlich 15 Prozent bei weitem.

Kümmerlein wollte sich auf Anfrage zu der Pressemitteilung vom 5. Juli 2013 nicht äußern. Die Mitteilung wird auch nicht mehr verschickt, liegt JUVE aber vor. Offensichtlich hat der mediale Vorstoß für einigen Wirbel in der Notarszene gesorgt. In der Pressemitteilung nimmt der Kümmerlein-Anwalt und -Notar Dr. Joachim Gores noch eine klare Position ein. „Mit einem Auftrag, den Unternehmen bis Ende Juli ihrem Notar erteilen, fallen die höheren Kosten noch nicht an“, wird Gores dort zitiert und weist darauf hin, dass die Beurkundung auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden kann. „Wichtig ist allein der rechtzeitige Auftrag“, so Gores.(Volker Votsmeier)

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