Ihre Karriere begann von Bremen 2012 bei Raue im Team des Regulierungsexperten Christian von Hammerstein. Seit spätestens 2019 entwickelte sie ihre eigene Praxis.
Für ihren Auftritt vor dem BGH in demselben Jahr erhielt sie viel Lob, auch von Wettbewerbern. Dort vertrat sie den Energieversorger Lichtblick im Grundsatzverfahren um die Senkung von staatlichen Garantierenditen von Netzbetreibern. Zuletzt sorgte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erlösabschöpfung für Aufmerksamkeit, die ein Team um von Bremen und von Hammerstein für mehrere Erneuerbare-Energien-Erzeuger einreichte. Daneben steht sie für die Beratung an der Schnittstelle zum Kartellrecht sowie zu Digitalisierungsthemen, etwa im Bereich Smart-Metering. Die gesammelte Erfahrung wird sie zukünftig bei Osborne Clarke einbringen.
Wachstumsambitionen bekräftigt
Im Fokus der Energiepraxis von Osborne Clarke stehen die erneuerbaren Energien. Ihre Mandanten berät sie zu klassischen Regulierungsfragen sowie zu Vertragsgestaltungen etwa von Power Purchase Agreements. Damit sichern sich Unternehmen die Versorgung mit grüner Energie. Die Beratung von Transaktionen und Finanzierungen im Energie- und Infrastrukturbereich stärkte die Kanzlei Anfang Juli durch die Ernennung des Bank- und Finanzrechtlers Olexiy Oleshchuk zum Partner.
Die Energierechtler von Osborne Clarke waren bis Anfang des Jahres Teil der Corporate-Praxis. Seitdem agiert das Team um Dr. Daniel Breuer als Sektorgruppe eigenständiger. Der Zugang in Berlin unterstreicht dies. Die Kanzlei investiert nicht nur in eine aufstrebende Beraterin, sondern auch in den Berliner Standort. Im Hauptstadtbüro der Kanzlei soll von Bremen ein Team aufbauen, das eng mit der Berliner Venture-Capital- und Finanzierungspraxis zusammenarbeitet. Mit von Bremen wächst das Kernteam im Energiesektor auf sechs Equity-Partner, fünf Counsel und zwölf Associates.
Schmerzhafter Verlust für die Gesamtkanzlei
Mit von Bremen verliert die Berliner Kanzlei Raue ein Eigengewächs. Mit Blick auf Diversität und Altersstruktur der Gesamtkanzlei ist von Bremens Weggang ein deutlicher Verlust.
Für die Energiepraxis dürfte der Weggang personell zu verkraften sein. Neben von Bremen waren zuletzt weitere Anwälte zu Partnern ernannt worden, 2022 etwa Dr. Hans Heller, der die Mandanten mit einem Fokus im Öffentlichen Wirtschaftsrecht anspricht. Seit Januar ist zudem Dr. Peter Roegele Salary-Partner. Er berät unter anderem an der Schnittstelle von Energie- und Finanzaufsichtsrecht. Insgesamt verbleiben sieben Equity-Partnern, ein Salary-Partner sowie vier Associates.