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Laut einer Presseerklärung prüft Kübler nun, ob diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen und zurückgefordert werden können. Namenspartner Prof. Dr. Jochen Axer bestätigte lediglich, dass die luxemburgische PIN-Holding eine Mandantin der Kanzlei sei, wollte aber zu den Vorgängen weiter keine Stellung nehmen.