Die Bundesregierung bereitet ein neues Patentgesetz vor. Das hat nun das Bundesjustizministerium bestätigt. Gravierende Änderungen, etwa bei der automatischen Unterlassungsverfügung, wird es zur Enttäuschung der deutschen Auto- und Telekommunikationsindustrie aber wohl nicht geben.
Die automatische Unterlassungsverfügung im Falle einer Patentverletzung und der sogenannte Injunction Gap, also die zeitlich stark verzögerten Urteile deutscher Patentgerichte im Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, sind momentan zwei heiß diskutierte Themen im deutschen Patentrecht.
Vertreter der deutschen Auto- und Telekommunikationsindustrie schlagen vor, den Paragraphen 139 des Patentgesetzes aufzuweichen. Dieser kodifiziert die automatische Unterlassung im Falle einer Patentverletzung. Dies sei notwendig, sagen manche Vertreter der deutschen Industrie, um die Folgen abzumildern, falls nur ein kleines Teil eines Mobilfunkgerätes oder Kommunikationsmoduls ein Patent verletzt, aber die daraus folgende Unterlassungsverfügung die gesamte Produktion eines Autos oder den Betrieb eines Mobilfunknetzes bedrohe.
Derzeit sehen sich etwa VW, BMW oder Daimler mit Patentklagen von Chip-Herstellern oder Inhabern von Mobilfunkpatenten wie Broadcom oder Nokia konfrontiert.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat inzwischen bestätigt, dass um den Jahreswechsel 2019/20 ein Referentenentwurf für ein neues Patentgesetz vorliegen soll. „Gegenstand der betreffenden Arbeiten sind eine Reihe von technischen Verbesserungen des patentrechtlichen Verfahrens“, so der Ministeriumssprecher.
Details zum Diskussionsstand um das neue Patentgesetz lesen Sie bei JUVE Patent.