Privatinsolvenz

Klinikleiter Uthoff spannt mit Rattunde und Pannen Schutzschirm auf

Der Mediziner Prof. Dr. Detlef Uthoff will seine Augenklinik Bellevue in Kiel vor dem wirtschaftlichen Aus retten. Nun läuft ein Schutzschirmverfahren über sein Privatvermögen. Bekannte Namen aus der Insolvenzrechtsszene unterstützen Uthoff. Soweit bekannt ist ein Schutzschirmverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person ein Novum.

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Rolf Rattunde
Rolf Rattunde

Der sogenannte Schutzschirm ist erst seit März 2012 im Zuge der ESUG-Reform im Insolvenzrecht verankert und zielt – wenn auch nicht explizit – auf die Rettung von Unternehmen. Zwar gab es in den zurückliegenden Monaten einige Anträge zu Privatinsolvenzen, zum Beispiel im Falle des Windreich-Gründers Willi Balz. Doch diese standen jeweils im Zusammenhang mit vorher eingeleiteten Unternehmensinsolvenzen

Rolf Rattunde von der Berliner Kanzlei Leonhardt Rattunde ist nun Generalbevollmächtigter im Falle von Uthoff. Rattunde stand zuletzt 2013 als Sachwalter des Suhrkamp-Verlags im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Zum Sachwalter hat das Amtsgericht Kiel Prof. Dr. Klaus Pannen ernannt, Gründer der gleichnamigen Kanzlei in Hamburg. Pannen konnte kürzlich den Verkauf des Flughafens Lübeck vermelden, den er als Insolvenzverwalter ab April betreut hatte.

Klaus Pannen
Klaus Pannen

Uthoff führt die Klinik Bellevue mit ihren 160 Arbeitsplätzen seit knapp 30 Jahren als Einzelunternehmer. Bundesweit bekannt geworden war er im vergangenen Jahr, nachdem die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke mit einem umstrittenen Steuererlass zu seinen Gunsten politisch unter Druck geraten war und in der Folge zurücktreten musste. Hintergrund war eine lange schwelender Streit um Gewerbesteuer-Nachforderungen. Bei der Prognose der drohenden Zahlungsunfähigkeit stützt Uthoff sich auf ein Testat des Insolvenzrechtlers Dr. Jan Roth aus der Frankfurter Kanzlei Jost Roth Collegen.

Der Schutzschirm bietet die Gelegenheit, innerhalb von drei Monaten mit den Gläubigern einen Insolvenzplan auszuhandeln, der unter anderem festlegt, welchen Anteil ihrer Forderungen diese erhalten können. Die Stadt Kiel ist auch im Gläubigerausschuss vertreten.

Der amtierende Oberbürgermeister Ulf Kämpfer erklärte: „Pro­fes­sor Dr. Uthoff wehrt sich bekannt­lich vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Schles­wig gegen die Rück­nahme des von der Kom­mu­nal­auf­sicht und vom Ver­wal­tungs­ge­richt für rechts­wid­rig erklär­ten Steu­er­er­las­ses. Das Gerichts­ver­fah­ren ist noch nicht abge­schlos­sen. Solange das vor­läu­fige Rechts­schutz­ver­fah­ren läuft, lei­tet die Stadt jeden­falls kei­ner­lei Voll­stre­ckungs­maß­nah­men ein und leis­tet inso­fern auch einer Insol­venz kei­nen Vorschub.“ (Markus Lembeck)

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