Der sogenannte Schutzschirm ist erst seit März 2012 im Zuge der ESUG-Reform im Insolvenzrecht verankert und zielt – wenn auch nicht explizit – auf die Rettung von Unternehmen. Zwar gab es in den zurückliegenden Monaten einige Anträge zu Privatinsolvenzen, zum Beispiel im Falle des Windreich-Gründers Willi Balz. Doch diese standen jeweils im Zusammenhang mit vorher eingeleiteten Unternehmensinsolvenzen
Rolf Rattunde von der Berliner Kanzlei Leonhardt Rattunde ist nun Generalbevollmächtigter im Falle von Uthoff. Rattunde stand zuletzt 2013 als Sachwalter des Suhrkamp-Verlags im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Zum Sachwalter hat das Amtsgericht Kiel Prof. Dr. Klaus Pannen ernannt, Gründer der gleichnamigen Kanzlei in Hamburg. Pannen konnte kürzlich den Verkauf des Flughafens Lübeck vermelden, den er als Insolvenzverwalter ab April betreut hatte.
Uthoff führt die Klinik Bellevue mit ihren 160 Arbeitsplätzen seit knapp 30 Jahren als Einzelunternehmer. Bundesweit bekannt geworden war er im vergangenen Jahr, nachdem die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke mit einem umstrittenen Steuererlass zu seinen Gunsten politisch unter Druck geraten war und in der Folge zurücktreten musste. Hintergrund war eine lange schwelender Streit um Gewerbesteuer-Nachforderungen. Bei der Prognose der drohenden Zahlungsunfähigkeit stützt Uthoff sich auf ein Testat des Insolvenzrechtlers Dr. Jan Roth aus der Frankfurter Kanzlei Jost Roth Collegen.
Der Schutzschirm bietet die Gelegenheit, innerhalb von drei Monaten mit den Gläubigern einen Insolvenzplan auszuhandeln, der unter anderem festlegt, welchen Anteil ihrer Forderungen diese erhalten können. Die Stadt Kiel ist auch im Gläubigerausschuss vertreten.
Der amtierende Oberbürgermeister Ulf Kämpfer erklärte: „Professor Dr. Uthoff wehrt sich bekanntlich vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig gegen die Rücknahme des von der Kommunalaufsicht und vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Steuererlasses. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Solange das vorläufige Rechtsschutzverfahren läuft, leitet die Stadt jedenfalls keinerlei Vollstreckungsmaßnahmen ein und leistet insofern auch einer Insolvenz keinen Vorschub.“ (Markus Lembeck)