Der große Vorteil eines Berufseinstiegs als Projektjurist liegt für Bewerber auf der Hand: Flexibilität. Aus Sicht vieler Kanzleien ist ein anderes Thema gleichwertig: die Erweiterung der Recruitment-Möglichkeiten. Etliche Kanzleien betrachten ihren Pool von Projektjuristen auch als eine zusätzliche Möglichkeit, nachhaltig zu wachsen, indem sie dort Associates rekrutieren.
„Wir machen immer mal wieder die Erfahrung, dass sich auch unter den Absolventen mit schwächeren Examensnoten gute Anwaltspersönlichkeiten verbergen“, sagt der Sprecher einer Kanzlei, die in großem Maß Projektjuristen beschäftigt. „Unter den vielen Projektjuristen, die wir zur Bearbeitung großer Mandate beschäftigen, sind auf jeden Fall Leute, die sich bewähren. Wenn die Bedingungen stimmen, werden wir bei einzelnen auch über eine Übernahme sprechen können.“
Der vermeintlich unbeschwerte Berufseinstieg kann aber auch Chancen verbauen, wie manche ehemalige Projektjuristen berichten. Der Einsatz gegen einen großen Autobauer wurde für einige nach dem Ende der befristeten Anstellung zum Bumerang. Potenzielle Arbeitgeber winkten ab, um sich berufsrechtlich nicht zu „infizieren“. Denn mit dem Bewerber können sich Kanzleien einen Interessenkonflikt ins Haus holen, der nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nicht nur den Neuanwalt, sondern die ganze Sozietät mit einem Tätigkeitsverbot belasten kann.
Umgang mit Konflikten
Auch Taktik spielt eine Rolle. „Allein der Vorwurf eines Interessenkonflikts löst Irritationen beim gegnerischen Mandanten aus und kann erheblichen Druck auf den gegnerischen Anwalt ausüben“, sagt Dr. Christian Deckenbrock, Berufsrechtler an der Universität Köln. „Es gibt keine Clearingstelle, die bei Interessenkonflikten unkompliziert und verbindlich entscheidet, ob tatsächlich ein Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gegeben ist. Auch eine Auskunft der Rechtsanwaltskammer ist daher unverbindlich. Denn wie letztlich ein Gericht den möglichen Konflikt bewertet, ist schwierig zu prognostizieren. Eine rechtssichere Auskunft ist daher ohne gerichtliche Entscheidung kaum möglich.“
Wenn also eine Kanzlei den Werdegang ihrer potenziellen Junganwälte gründlich prüft, wird sie im Zweifel lieber sagen: Hände weg von diesem Bewerber. Ein zeitliches Limit für diese ‚Ansteckungsgefahr‘ gibt es nicht.
Für viele Ex-Mitarbeiter wird sich das berufsrechtliche Problem wohl niemals auswirken. Ein anderes schon: Die Hierarchie in den Großprojekten ist klar vorgegeben. Der Befehlshaber über die Heerscharen der Projektjuristen ist ein ‚richtiger‘ Anwalt aus der auftraggebenden Kanzlei. Möglicherweise ein Associate im ersten Jahr mit sehr ähnlichen Qualifikationen und sehr ähnlicher, nämlich fehlender Berufserfahrung – der allerdings deutlich mehr verdient. Und der seine Lernkurve anders als die Projektmitarbeiter später weiter vermarkten kann. Der Umgang mit diesen hierarchischen Strukturen wird sich in kurzer Zeit zu einer zentralen, kulturellen Aufgabe für viele Kanzleien entwickeln. Bei ‚fremden‘ Berufen wie Ingenieuren oder Betriebswirten ebenso wie bei Projektkräften.
Mehr über Projektjuristen und neue Karrierewege lesen Sie im aktuellen JUVE Rechtsmarkt, der gerade erschienen ist.