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Nach erheblichen Protesten der nationalen und internationalen Anwaltschaft, ist nunmehr jedoch absehbar, dass diese Meldepflicht eingeschränkt werden wird. Zwar bleibt es unter bestimmten Voraussetzungen dabei, dass das Mandat niedergelegt werden muss. Doch ist vorgesehen, dass Anwälte lediglich dazu verpflichtet sind, bereits geschehene als auch geplante Rechtsverstöße den Aufsichtsgremien unternehmensintern mitzuteilen, während die Öffentlichkeit nicht mehr durch den Rechtsberater, sondern durch das börsennotierte Haus über das Ausscheiden des Anwalts informieren muss.