SEC schwächt Auflagen für Anwälte ab

Die US-Börsenaufsicht SEC hat die strikten Vorschriften abgeschwächt, die sie der internationalen Anwaltschaft im Rahmen des Sarbanes-Oxley-Acts Ende des vergangenen Jahres hatte auferlegen wollen.Zunächst hatte die SEC in ihren Ausführungsbestimmungen zum Abschnitt 307 des Sarbanes-Oxley-Acts den sogenannten "noisy withdrawal" vorgesehen, der die Anwaltschaft verpflichtet hätte, geplante erhebliche Verstöße gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen direkt der SEC zu melden und das Mandat niederzulegen.

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Nach erheblichen Protesten der nationalen und internationalen Anwaltschaft, ist nunmehr jedoch absehbar, dass diese Meldepflicht eingeschränkt werden wird. Zwar bleibt es unter bestimmten Voraussetzungen dabei, dass das Mandat niedergelegt werden muss. Doch ist vorgesehen, dass Anwälte lediglich dazu verpflichtet sind, bereits geschehene als auch geplante Rechtsverstöße den Aufsichtsgremien unternehmensintern mitzuteilen, während die Öffentlichkeit nicht mehr durch den Rechtsberater, sondern durch das börsennotierte Haus über das Ausscheiden des Anwalts informieren muss.

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