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Eines der Urteile sprach das Brüsseler Berufungsgericht Cour d’Appel de Bruxelles in einem Verfahren aus, das Belgacom betrieben hatte. Den Richtern zufolge unterliegen nach belgischem Recht der Rat von Unternehmensanwälten und die damit verbundene Korrespondenz der Vertraulichkeit. Die belgische Kartellbehörde erhält keinen Zugriff auf solche Unterlagen. Dies gilt selbst dann, wenn sie im Auftrag der EU-Kommission handeln sollte. Das Gericht erklärte, dass Syndizi andernfalls ihren Aufgaben im Allgemeininteresse nicht gerecht werden könnten und berief sich auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.