In dem Interview begrüßt der BFH-Präsident, dass die strafbefreiende Selbstanzeige nicht abgeschafft wird. Aus seiner Sicht hat sich das Instrument bewährt. Die von der Politik aktuell diskutierten Veränderungen der Selbstanzeige sieht Mellinghoff dagegen kritisch. „Es stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen einer Selbstanzeige überhaupt erfüllbar sind, wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren alles vollständig und fehlerfrei erklärt werden soll.“
Das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern, Uli Hoeneß, bezeichnet Mellinghoff als „sehr bemerkenswert“. Hier sei ein Urteil gefällt worden, obwohl der Sachverhalt materiell-rechtlich noch nicht endgültig geklärt gewesen sei und die Höhe der Steuerhinterziehung noch nicht endgültig feststehe. Die Höhe der Steuerschuld spiele aber grundsätzlich eine Rolle bei der Strafzumessung. Finanzrichter würden den Fall im Detail aufarbeiten, bevor sie zu einer Entscheidung kommen, so Mellinghoff. „Ich halte das Auseinanderfallen von steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Würdigung grundsätzlich für problematisch.“
Den Wechsel von Finanzrichtern auf die Beraterseite bezeichnet der Ex-Verfassungsrichter als „schwieriges Thema“. „Problematisch sind in erster Linie diejenigen Fälle, in denen ein ausgeschiedener Richter vor einem Gericht auftritt, in dem er zuvor tätig war. Das sollte verboten werden“, so Mellinghoff. Grundsätzlich befürwortet er im Interview aber den Gedankenaustausch von Beratern, Finanzbeamten und Finanzrichtern.
Das ausführliche Interview mit Rudolf Mellinghoff lesen Sie in der Mai-Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt, die am 22. April erscheint.