Schmidt vertritt die Auffassung, dass die Kündigung aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht haltbar ist. Die Kanzlei hingegen sieht das Vorgehen als durch den Dienstvertrag gedeckt an. Die Frage nach der zuständigen Gerichtsbarkeit ist geklärt: Der Fall wird vor dem Arbeitsgericht Frankfurt und nicht vor der Handelskammer eines Zivilgerichts verhandelt. Schmidt war erst vor gut einem Jahr als Quereinsteiger von Taylor Wessing gekommen (mehr…) und gilt als ausgezeichneter Steuerrechtler. Was Schmidt nun künftig macht, steht bislang noch nicht fest.
Der Ausgang des Verfahrens könnte Auswirkungen auf das Partnerschaftsmodell bei Beiten Burkhardt haben. Neben dem Streit mit Schmidt prozessiert die Kanzlei auch mit dem Immobilienrechtler Volker Mergener, der Anfang 2011 zu Salans gewechselt ist (mehr…). Vor dem Landgericht Berlin hatte die Kanzlei hier kürzlich einen Etappensieg erzielt (Az. 3 O 218/11), allerdings hat Mergener Berufung eingelegt (mehr…).
Aus dem Markt ist bekannt, dass sich Beiten Burkhardt von dem Münchner Anwalt Dr. Axel Schmädicke aus der Arbeitsrechtsboutique Altenburg vertreten lässt. Schmidt setzt demnach auf den Arbeitsrechtler Dr. Andreas Mattke aus der Kanzlei Mattke, die mit vier Berufsträgern ebenfalls auf arbeits- und datenschutzrechtliche Themen spezialisiert ist.